Die Erschöpfung der Aufnahmekapazität einer Schule steht der Aufnahme eines Schülers jedenfalls dann entgegen, wenn er den begehrten Bildungsgang in zumutbarer Weise an einer anderen, aufnahmebereiten Schule durchlaufen kann.
Bei der Bestimmung der Kapazitätsgrenze sind die Interessen der Mitschüler zu berücksichtigen.
Dem Erlass über die Klassenbildung liegen pädagogische Erfahrungswerte zugrunde, welche bei der Bestimmung der Klassenstärke, bei der der Bildungsauftrag effizient noch verwirklicht werden kann, herangezogen werden müssen.