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Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, IV B 48/09 vom 03.06.2009

Rechtsgebiete:FGO, EStG
Stichwort:Kanzler
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, IV B 48/09



BFH – Urteil, IV R 44/06 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:HöfeO, EStG, BewG
Schlagworte:Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörten - Nutzungsänderung ohne Entnahmeerklärung - Einführung der Bodengewinnbesteuerung
Stichwort:Kanzler
Leitsatz:1. Durch eine Nutzungsänderung ohne Entnahmeerklärung verlieren ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ihre Eigenschaft als landwirtschaftliches Betriebsvermögen nur, wenn eine eindeutige Entnahmehandlung vorliegt.

2. Ein zuvor zum notwendigen Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehörendes Grundstück scheidet nicht bereits dadurch aus dem Betriebsvermögen aus, dass es als Bauland behandelt wird und im Hinblick auf die geringe Größe und die umliegende Bebauung nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden kann.

3. Die Einführung der Bodengewinnbesteuerung ab 1. Juli 1970 führte nicht dazu, dass Grundstücke, die zuvor in Folge einer Nutzungsänderung vom notwendigen zu gewillkürtem Betriebsvermögen geworden waren, nur aufgrund einer erneuten Widmung Betriebsvermögen bleiben konnten.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 44/06

BFH – Urteil, IV R 45/06 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:EStG, AO, FGO
Schlagworte:Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die Annahme einer späteren Betriebsaufgabe - Anfechtbarkeit einer in einem Bescheid geäußerten Rechtsauffassung
Stichwort:Kanzler
Leitsatz:1. Im Falle der Betriebsverpachtung ist grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung so lange von einer Fortführung des Betriebs auszugehen, wie eine Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist und die Möglichkeit besteht, den Betrieb fortzuführen.

2. Hat der Steuerpflichtige bei Einstellung der werbenden Tätigkeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden und den Betrieb fortzuführen, kann eine spätere Betriebsaufgabe nur dann angenommen werden, wenn sie den äußeren Umständen nach klar zu erkennen und der Zeitpunkt eindeutig zu bestimmen ist.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 45/06

BFH – Urteil, IV R 57/07 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Wahl der Einnahme-Überschussrechnung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
Stichwort:Kanzler
Leitsatz:Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 57/07


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