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OLG-CELLE – Urteil, 22 U 223/01 vom 06.01.2005

Rechtsgebiete:VOB/B
Schlagworte:Ändert der Auftraggeber durch seine Anordnung die vertraglich vorgesehene Leistung so, dass sie durch eine andere ersetzt wird, kann der Auftragnehmer Aufwendungen, die er für die entfallende Leistung bereits hatte, in entsprechender Anwendung des § 8 Nr..
Stichwort:kann der Auftragnehmer Aufwendungen
Leitsatz:Änderungsanordnung des Auftraggebers als Änderungskündigung
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 22 U 223/01




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