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Kanalisation

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11364/08.OVG vom 28.04.2009

Rechtsgebiete:KAG, LStrG, LWG
Schlagworte:Ausbau, Ausbaubeiträge, Ausbauaufwand, Aufwand, Beitragserhebung, Straßenbaulastträger, Straßenbaulast, Baulast, Gemeindestraße, Investitionskostenanteil, Straßenoberflächenentwässerung, Straßenentwässerungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Mischkanal, Kanalisation, Abwasserbeseitigungspflicht, tatsächliche Kosten, Durchschnittssatz
Stichwort:Kanalisation
Leitsatz:1. Erfolgt die Straßenoberflächenentwässerung einer Gemeindestraße in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde, schuldet die Ortsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast den Verbandsgemeindewerken gemäß § 12 Abs. 10 Satz 1 LStrG den für die Erneuerung der Kanalisation vertraglich vereinbarten Investitionskostenanteil.

2. Bei dem Investitionskostenanteil handelt es sich um tatsächlich entstandene Investitionsaufwendungen der Gemeinde im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG und damit um beitragsfähigen Ausbauaufwand.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11364/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10141/09.OVG vom 28.04.2009

Rechtsgebiete:KAG, LStrG, LWG, BaustellV
Schlagworte:Ausbau, Ausbaubeiträge, Ausbauaufwand, Aufwand, Beitragserhebung, Straßenbaulastträger, Straßenbaulast, Baulast, Gemeindestraße, Investitionskostenanteil, Straßenoberflächenentwässerung, Straßenentwässerungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Mischkanal, Kanalisation, Abwasserbeseitigungspflicht, tatsächliche Kosten, Durchschnittssatz, Baustellenverordnung, Sicherheitskoordination, Gesundheitskoordination
Stichwort:Kanalisation
Leitsatz:1. Erfolgt die Straßenoberflächenentwässerung einer Gemeindestraße in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde, schuldet die Ortsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast den Verbandsgemeindewerken gemäß § 12 Abs. 10 Satz 1 LStrG den für die Erneuerung der Kanalisation vertraglich vereinbarten Investitionskostenanteil.

2. Bei dem Investitionskostenanteil handelt es sich um tatsächlich entstandene Investitionsaufwendungen der Gemeinde im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG und damit um beitragsfähigen Ausbauaufwand. (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 28. April 2009 - 6 A 11364/08.OVG -)

3. Kosten für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach der Baustellenverordnung können beitragsfähig sein.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10141/09.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10562/08.OVG vom 20.11.2008

Rechtsgebiete:LAbwAG, AbwAG
Schlagworte:Abgabe, Abgabefreiheit, Abgabenerhebung, Abgabenfestsetzung, Abgabepflicht, Abwasser, Abwasserabgabe, Abwasserabgabenrecht, Abwasserabgabefreiheit, Abwasserabgabepflicht, Aufwendung, Aufwendungen, Bauphasenprivileg, Doppelbelastung, Einleiten, Einleiter, Einrichtung, Errichtung, Erweiterung, Investition, Investitionsaufwendung, Investitionsaufwendungen, Investitionskosten, Kanal, Kanalisation, Kanalsystem, Lenkungsfunktion, Lenkungswirkung, Niederschlag, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserabgabe, Niederschlagswasserabgabefreiheit, Niederschlagswasserabgabepflicht, Regen, Regenwasser, Regenwasserkanal, Schadstoff, Schadstofffracht, Trennkanalisation, Verrechnung
Stichwort:Kanalisation
Leitsatz:Die Verrechnung einer Abwasserabgabe für das Einleiten von Niederschlagswasser mit Investitionsaufwendungen nach § 6 Abs. 5 LAbwAG in der bis zur Änderung durch Gesetz vom 2. März 2006 geltenden Fassung (jetzt § 6 Abs. 6 LAbwAG) setzt voraus, dass für die von der Maßnahme betroffene Einleitung bereits eine Abwasserabgabe gezahlt worden ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10562/08.OVG

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 U 30/08 vom 19.06.2008

Rechtsgebiete:HaftpflG
Schlagworte:Anlage, Kanal, Kanalisation, Kanalschacht, Kanaldeckel, Pflasterung, Ordnungsgemäßheit, Zustandshaftung
Stichwort:Kanalisation
Leitsatz:1. Zum gemeindlichen Kanalisationsnetz als Anlage i.S.d. § 2 Satz 2 HaftpflG gehören auch der Kanalschacht und der Kanaldeckel

2. Diese Anlage ist nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand, wenn sich die Straßenpflasterung um den Kanaldeckel herum im Nachhinein stellenweise um 4,5 cm abgesenkt hat.

3. Durch eine solche Absendung verwirklicht sich gerade die Gefahr,m die von einer solchen im öffentlichen Straßenraum befindlichen Anlage ausgeht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 U 30/08


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