JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kanalbaubeitrag
| Rechtsgebiete: | GG, KAG M-V, BauNVO |
| Schlagworte: | Kanalbaubeitrag, Anschlussbeitrag, kombinierter Grundstückflächen- und Vollgeschossmaßstab, Vorteil, Äquivalenzprinzip, Werft, Werfthalle, atypisch, untergeordnet, Geschossflächenzahl, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, höchstzulässig |
| Stichwort: | Kanalbaubeitrag |
| Leitsatz: | Eine anschlussbeitragsrechtliche Maßstabsregelung, die im Rahmen eines kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstabes den auf lediglich untergeordneten Teilflächen (hier: 10 %) des Grundstücks beschränkten Vorteil einer baulichen Ausnutzbarkeit in Gestalt der maximalen Firsthöhe (hier: 75 m) als anschlussbeitragsrechtlichen Vorteil für die um ein vielfaches größere Gesamtfläche definiert, ist mit Blick auf die besondere Situation der Grundstücke der Klägerin (Werftbetrieb) in einem Maße nicht mehr vorteilsgerecht, das nicht mehr aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität unter den Gesichtspunkten erforderlicher Pauschalierung und Typisierung gerechtfertigt werden kann. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 256/06 | |
| Rechtsgebiete: | KAG M-V, KAG, AO |
| Schlagworte: | Kanalbaubeitrag, Anschlussbeitrag, Festsetzungsverjährung, sachliche Beitragspflicht, Entstehung, Höhe, umlagefähiger Aufwand, ermittlungsfähig, Zuwendungszuschuss, Fördermittel, Zuschusshöhe, Mitteilung, endgültig, Gesamtanlagenprinzip, Refinanzierung, Beitragsyeranlagung, Verwirkung, Verwendungsnachweisprüfung, Zuwendungsbescheid, rechtsmissbräuchliches Verhalten |
| Stichwort: | Kanalbaubeitrag |
| Leitsatz: | 1. Über die in § 8 Abs. 7 KAG a.F. unmittelbar bzw. ausdrücklich im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmale hinausgehend kann es - teilweise ungeschriebene - Tatbestandsmerkmale geben und gibt es solche, die verwirklicht sein müssen, damit die sachliche Beitragspflicht entsteht. 2. Erhält eine Gemeinde öffentliche Fördermittel, die der Entlastung der Beitragspflichtigen dienen sollen, so entsteht die sachliche Beitragspflicht erst, wenn der - maßgebliche - umlagefähige Aufwand bestimmt werden kann, also erst, wenn der Zuschussgeber im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung die endgültige Zuschusshöhe mitgeteilt hat. Dies gilt auch für den Bereich des Anschlussbeitragsrechts, wenn Fördermittel, die nach den Bestimmungen des Zuschussgebers der Entlastung eines bestimmten Kreises von Beitragspflichtigen dienen sollen, bei der Beitragsfestsetzung gegenüber den Begünstigten berücksichtigt werden müssen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 105/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GG, KAG M-V, KV M-V, KV-DVO |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Kanalbaubeitrag, Mindestinhalten einer Abgabensatzung, Öffentliche Einrichtung, Anlagenbegriff, Organisationsermessen, Entwässerungssatzung, Grundsatz der Normerhaltung, altangeschlossene Grundstücke, Gleichheitsgrundsatz, Grundsatzes der konkreten Vollständigkeit, Vorausleistung, Ermessen des Ortsgesetzgebers, Erforderlichkeit von Kosten, Ausschreibungsfehler, Kostenüberschreitungsverbot, Kalkulation, Tiefenbegrenzungsregelung |
| Stichwort: | Kanalbaubeitrag |
| Leitsatz: | 1. Die Verwendung unterschiedlicher Beitragssätze für altangeschlossene bzw. neu anschließbare Grundstücke ist im Grundsatz willkürlich und somit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. 2. Die an einen Mischwasserkanal altangeschlossenen Grundstückseigentümer werden im konkreten Fall ohne sachlichen Grund bevorteilt; sie haben nur einen Beitrag nach dem Beitragssatz I zu entrichten und können dafür sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser entsorgen. Schlechtergestellt werden demgegenüber die Fälle der Neuanschlüsse an einen Niederschlagswasserkanal. (Nur) hier entsteht zusätzlich auch ein Beitrag nach dem Beitragssatz II. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 4 K 34/02 | |
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