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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKampfhund im gemeinschaftliche genutzten Keller 

Kampfhund im gemeinschaftliche genutzten Keller

Entscheidungen der Gerichte

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 65/02 vom 22.07.2002

1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, einen Kampfhund ohne Leine und Maulkorb in gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen frei laufen zu lassen.

2. Jeder Wohnungseigentümer kann auch ohne Mehrheitsbeschluss den Kampfhundbesitzer unmittelbar auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

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