JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kampfhund
| Rechtsgebiete: | LStVG, KampfhundeV |
| Schlagworte: | Hundehaltung, Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Mischling, Unbekannte Abstammung, Beweislast |
| Stichwort: | Kampfhund |
| Leitsatz: | Die Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 10 B 09.89 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, GG |
| Schlagworte: | Hundesteuer, Kampfhund, gefährlicher Hund, abstrakte Gefahr, Lenkungssteuer, American Staffordshire Terrier |
| Stichwort: | Kampfhund |
| Leitsatz: | 1. Ein Satzungsgeber, der "Kampfhunde" wegen ihrer potentiellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, kann zu diesem Zweck auf Rasselisten aus einer der Gefahrenabwehr dienenden landesrechtlichen Regelung (hier: Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 POlVOgH -) zurückgreifen und sich damit den Erkenntnissen des Normgebers auf Landesebene bedienen, sofern es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie offensichtlich falsch bzw. überholt sind (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 28.07.2005 10 B 34.05 - NVwZ 2005, 1325). 2. Eine Regelung in einer Hundesteuersatzung, wonach für Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier eine erhöhte Hundesteuer (600,-- EUR anstatt 81,-- EUR) erhoben wird, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. 3. Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier besitzen ein genetisches Potential sowohl in Bezug auf körperliche Merkmale - insbesondere Beißkraft - als auch auf Charaktereigenschaften, aufgrund dessen sie in besonderem Maße die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln. Diese Einschätzung der Hunderasse American Staffordshire Terrier (vgl. dazu bereits BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 und BVerfG, Urteil vom 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141) begegnet auch im Hinblick auf aktuelle fachwissenschaftliche Veröffentlichungen keinen Bedenken. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1619/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, KAG BB, HundehV BB |
| Schlagworte: | Hundesteuer, Hundesteuertarif, Kampfhund, Wach- und Schutzhunde, Satzung, Gleichheitssatz, Gefahrenabwehr, Negativattest |
| Stichwort: | Kampfhund |
| Leitsatz: | Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde erhöhte Hundesteuertarife an die abstrakte Gefährlichkeit bestimmter Rassen bzw. Gruppen von Hunden anknüpft und dabei auf Rasselisten aus einer der Gefahrenabwehr dienenden landesrechtlichen Regelung (wie z. B. die landesrechtlichen Hundehalterverordnungen) zurückgreift. Der erhöhte Steuertarif ist nicht nur für "klassische" Kampfhunde zulässig, sondern auch für andere Rassen mit bestimmten abstrakten Gefährlichkeitsmerkmalen, auch wenn sie allgemein den Schutz- und Wachhunden zugerechnet werden. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 72.06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, KAG BB, HundehV BB |
| Schlagworte: | Hundesteuer, Hundesteuertarif, Kampfhund, Wach- und Schutzhunde, Satzung, Gleichheitssatz, Gefahrenabwehr, Negativattest |
| Stichwort: | Kampfhund |
| Leitsatz: | Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde erhöhte Hundesteuertarife an die abstrakte Gefährlichkeit bestimmter Rassen bzw. Gruppen von Hunden anknüpft und dabei auf Rasselisten aus einer der Gefahrenabwehr dienenden landesrechtlichen Regelung (wie z. B. die landesrechtlichen Hundehalterverordnungen) zurückgreift. Der erhöhte Steuertarif ist nicht nur für "klassische" Kampfhunde zulässig, sondern auch für andere Rassen mit bestimmten abstrakten Gefährlichkeitsmerkmalen, auch wenn sie allgemein den Schutz- und Wachhunden zugerechnet werden. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 73.06 | |
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