JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kammermitglieder
| Rechtsgebiete: | AMPreisV, AO, ApoG, ApobetrO, GG, HKG, VwVfG |
| Schlagworte: | Apotheke, Apotheker, Apothekerkammer, Apothekerkammerbeitrag, Äquivalenzprinzip, Beitrag, Beitragsbescheid, Beitragsmaßstab, Beitragssatz, Bekanntmachung, Bekanntmachung, amtliche, Gleichheitsgrundsatz, Gleichheitssatz, Höchstbeitrag, Kammermitglieder, Schätzung, Umsatz, Zweitbescheid |
| Stichwort: | Kammermitglieder |
| Leitsatz: | 1. Der Kammerbeitrag eines Apothekeninhabers durfte jedenfalls bis zum Jahr 2004 uneingeschränkt nach dem gesamten Jahresumsatz erhoben werden. Weder die Begrenzung der Beitragspflicht auf einen Höchstbeitrag noch die Privilegierung von Sonderumsätzen war verfassungsrechtlich geboten. 2. Nach §§ 25, 26 HKG muss der Beitragssatz im Mitteilungsblatt der Kammer bekannt gemacht werden. 3. Die Apothekerkammer ist berechtigt, den Jahresumsatz zu schätzen, wenn der Apothekeninhaber keine entsprechende Erklärung abgibt. 4. Zur Auslegung von Schreiben einer Kammer als Beitragsbescheid. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 31/07 | |
| Rechtsgebiete: | HKG |
| Schlagworte: | Approbation, Heilkunde, Kammerbeitrag, Kammermitglieder, Pflichtmitgliedschaft, Pflichtveranlagung, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeut, Psychotherapeutenkammer, Psychotherapie |
| Stichwort: | Kammermitglieder |
| Leitsatz: | Wer als approbierter Psychologischer Psychotherapeut eine (kirchliche) Beratungsstelle leitet, übt i. S. d. § 2 Abs. 1 HKG seinen Beruf als Psychotherapeut aus und ist damit Pflichtmitglied in der Psychotherapeutenkammer |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 18/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HKG, PsychThG, SGB VIII |
| Schlagworte: | Approbation, Äquivalenzprinzip, Beitragsmaßstab, Gleichheitsgrundsatz, allgemeiner, Gleichheitssatz, Heilkunde, Kammerbeitrag, Kammermitglieder, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeut, Psychotherapeutenkammer, Psychotherapie |
| Stichwort: | Kammermitglieder |
| Leitsatz: | Ein approbierter Psychologischer Psychotherapeut, der in einer Beratungsstelle nach § 28 SGB VIII beschäftigt ist, kann zu einem gleich hohen Kammerbeitrag wie seine schwerpunktmäßig heilkundlich i. S. v. § 1 Abs. 3 PsychThG tätigen Kollegen herangezogen werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 13/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HKG |
| Schlagworte: | Auszug aus d. Einkommenssteuerbesch., Beitragsveranlagung, Bescheinigungen von Steuerberatern, Bestätigungen des Finanzamts, Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, Einschränkung, Gemeinwohlinteressen, Kammermitglieder, Nachweispflicht, Offenlegung von Einkünften, informationelle Selbstbestimmung |
| Stichwort: | Kammermitglieder |
| Leitsatz: | 1. § 5 der Beitragsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 28. November 1998 in der Fassung vom 5. Dezember 2001 - BO - steht mit höherrangigem Recht im Einklang. 2. Die Verpflichtung der Kammermitglieder, sich in eine Beitragsgruppe einzustufen und damit die Höhe ihrer Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit gegenüber der Ärztekammer Niedersachsen offenzulegen (§ 5 Abs. 1 BO), verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, weil überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Einschränkung dieses Rechts rechtfertigen. 3. Die Verpflichtung zum Nachweis der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit durch Vorlage eines Auszugs aus dem Einkommensteuerbescheid oder einer Bestätigung des Finanzamtes (§ 5 Abs. 2 BO) lässt ebenfalls keinen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erkennen. 4. Bei generalisierender und typisierender Betrachtungsweise kann nicht beanstandet werden, dass die Ärztekammer Niedersachsen Auszügen aus Einkommensteuerbescheiden und Bestätigungen der Finanzämter ein höheres Maß an Richtigkeit als Bescheinigungen von Steuerberatern beimisst. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 K 3892/00 | |
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