JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Kammer Gericht
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung, vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers, Antrag auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsleiters |
| Stichwort: | Kammer Gericht |
| Leitsatz: | Leitsätze: Der Antrag des Arbeitgebers auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsleiters gegen Abfindung bedarf der Begründung, wenn dieser nicht zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist oder wenn die Ausübung einer solchen Befugnis keinen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausmacht und somit seine Stellung nicht prägt. Hinweise des Senats: zugleich Fortführung der Rechtsprechung BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86 Aktenzeichen: 2 AZR 465/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - I. Arbeitsgericht Köln - 19 Ca 5488/96 - Urteil vom 16. November 1998 II. Landesarbeitsgericht Köln - 12 Sa 146/99 - Urteil vom 18. Juni 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 465/99 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
| Stichwort: | Kammer Gericht |
| Leitsatz: | Leitsätze: Hat der Anwalt durch allgemeine organisatorische Maßnahmen eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt und Fehlerquellen bei der Versendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax in größtmöglichem Umfang ausgeschlossen, so muß er nicht über die wirksam angeordnete Ausgangskontrolle durch das Büropersonal hinaus selbst den Sendebericht des Fax überprüfen (im Anschluß an BGH Beschluß vom 17. November 1999 - IV ZB 18/99 - VersR 2000, 338, 339). Aktenzeichen: 2 AZR 163/00 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 21. September 2000 - 2 AZR 163/00 - I. Arbeitsgericht Berlin Urteil vom 23. Oktober 1998 - 96 Ca 18533/98 - II. Landesarbeitsgericht Berlin Urteil vom 10. Mai 1999 - 9 Sa 156/99 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 163/00 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, KSchG, BGB, BeschSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Kündigung eines Betriebsratsmitglieds |
| Stichwort: | Kammer Gericht |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die vom Arbeitgeber gemäß § 2 BeschSchG zu treffenden vorbeugenden Schutzmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz berechtigen ihn nicht, der sexuellen Belästigung beschuldigte Arbeitnehmer zu entlassen, wenn ihnen eine entsprechende Tat nicht nachgewiesen werden kann. Auch § 4 BeschSchG gewährt insoweit kein Kündigungsrecht. 2. Eine Kündigung wegen des Verdachts sexueller Belästigung bleibt nach allgemeinen Grundsätzen zulässig. Hinweise des Senats: vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 - Aktenzeichen: 2 ABR 1/00 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Beschluß vom 8. Juni 2000 - 2 ABR 1/00 - I. Arbeitsgericht Wuppertal - 4 BV 90/98 - Beschluß vom 15. Januar 1999 II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 TaBV 35/99 - Beschluß vom 8. Dezember 1999 |
| Volltext: BAG - Beschluss, 2 ABR 1/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BAT, GG, StGB, EG ZPO, BetrAVG |
| Schlagworte: | Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags |
| Stichwort: | Kammer Gericht |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes muß sein außerdienstliches Verhalten so einrichten, daß das Ansehen des öffentlichen Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird. 2. Begeht ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter ein vorsätzliches Tötungsdelikt, so ist es dem öffentlichen Arbeitgeber in der Regel unzumutbar, ihn weiterzubeschäftigen, ohne daß eine konkret meßbare Ansehensschädigung nachgewiesen werden müßte. 3. In einem solchen Fall kann der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig nicht auf den Ausspruch einer Abmahnung verwiesen werden. Dem Arbeitnehmer muß klar sein, daß die Begehung eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes als massive Rechtsverletzung seine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst in Frage stellen kann. Aktenzeichen: 2 AZR 638/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - I. Arbeitsgericht Hamburg - 16 Ca 215/97 - Urteil vom 27. Mai 1997 II. Landesarbeitsgericht Hamburg - 8 Sa 82/98 - Urteil vom 22. Oktober 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 638/99 | |
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