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BAG – Urteil, 2 AZR 465/99 vom 18.10.2000

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung, vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers, Antrag auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsleiters
Stichwort:Kammer Gericht
Leitsatz:Leitsätze:

Der Antrag des Arbeitgebers auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsleiters gegen Abfindung bedarf der Begründung, wenn dieser nicht zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist oder wenn die Ausübung einer solchen Befugnis keinen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausmacht und somit seine Stellung nicht prägt.

Hinweise des Senats:
zugleich Fortführung der Rechtsprechung BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86

Aktenzeichen: 2 AZR 465/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat
Urteil vom 18. Oktober 2000
- 2 AZR 465/99 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 19 Ca 5488/96 -
Urteil vom 16. November 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 12 Sa 146/99 -
Urteil vom 18. Juni 1999
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 465/99



BAG – Urteil, 2 AZR 163/00 vom 21.09.2000

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Stichwort:Kammer Gericht
Leitsatz:Leitsätze:

Hat der Anwalt durch allgemeine organisatorische Maßnahmen eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt und Fehlerquellen bei der Versendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax in größtmöglichem Umfang ausgeschlossen, so muß er nicht über die wirksam angeordnete Ausgangskontrolle durch das Büropersonal hinaus selbst den Sendebericht des Fax überprüfen (im Anschluß an BGH Beschluß vom 17. November 1999 - IV ZB 18/99 - VersR 2000, 338, 339).

Aktenzeichen: 2 AZR 163/00

Bundesarbeitsgericht 2. Senat
Urteil vom 21. September 2000
- 2 AZR 163/00 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
Urteil vom 23. Oktober 1998
- 96 Ca 18533/98 -

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
Urteil vom 10. Mai 1999
- 9 Sa 156/99 -
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 163/00

BAG – Beschluss, 2 ABR 1/00 vom 08.06.2000

Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG, BGB, BeschSchG, ZPO
Schlagworte:Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Stichwort:Kammer Gericht
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die vom Arbeitgeber gemäß § 2 BeschSchG zu treffenden vorbeugenden Schutzmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz berechtigen ihn nicht, der sexuellen Belästigung beschuldigte Arbeitnehmer zu entlassen, wenn ihnen eine entsprechende Tat nicht nachgewiesen werden kann. Auch § 4 BeschSchG gewährt insoweit kein Kündigungsrecht.

2. Eine Kündigung wegen des Verdachts sexueller Belästigung bleibt nach allgemeinen Grundsätzen zulässig.

Hinweise des Senats:

vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 -

Aktenzeichen: 2 ABR 1/00
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Beschluß vom 8. Juni 2000
- 2 ABR 1/00 -

I. Arbeitsgericht
Wuppertal
- 4 BV 90/98 -
Beschluß vom 15. Januar 1999

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 12 TaBV 35/99 -
Beschluß vom 8. Dezember 1999
Volltext: BAG - Beschluss, 2 ABR 1/00

BAG – Urteil, 2 AZR 638/99 vom 08.06.2000

Rechtsgebiete:BGB, BAT, GG, StGB, EG ZPO, BetrAVG
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Stichwort:Kammer Gericht
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes muß sein außerdienstliches Verhalten so einrichten, daß das Ansehen des öffentlichen Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird.

2. Begeht ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter ein vorsätzliches Tötungsdelikt, so ist es dem öffentlichen Arbeitgeber in der Regel unzumutbar, ihn weiterzubeschäftigen, ohne daß eine konkret meßbare Ansehensschädigung nachgewiesen werden müßte.

3. In einem solchen Fall kann der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig nicht auf den Ausspruch einer Abmahnung verwiesen werden. Dem Arbeitnehmer muß klar sein, daß die Begehung eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes als massive Rechtsverletzung seine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst in Frage stellen kann.

Aktenzeichen: 2 AZR 638/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 8. Juni 2000
- 2 AZR 638/99 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 16 Ca 215/97 -
Urteil vom 27. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 8 Sa 82/98 -
Urteil vom 22. Oktober 1999
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 638/99


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