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"kalte Enteignung" durch DDR-Steuerrecht

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 44.01 vom 31.05.2001

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Unlautere Machenschaft, "kalte Enteignung" durch DDR-Steuerrecht, ruinöse, mit der DDR-Rechtsordnung im Einklang stehende Steuerveranlagung.
Stichwort:"kalte Enteignung" durch DDR-Steuerrecht
Leitsatz:Leitsatz:

Eine Steuerveranlagung, die mit der DDR-Rechtsordnung und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen in Einklang steht, stellt kein qualifiziertes Einzelfallunrecht und damit keine unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG dar, auch wenn sie die Unwirtschaftlichkeit bestimmter Unternehmensformen bewusst herbeiführt.

Beschluss des 8. Senats vom 31. Mai 2001 - BVerwG 8 B 44.01 -

I. VG Gera vom 21.11.2000 - Az.: VG 6 K 1723/96 GE -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 44.01




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