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Kalkulationsirrtum beim Werkvertrag

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OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 U 99/00 vom 30.11.2000

Rechtsgebiete:BGB, VOB/B, ZPO
Schlagworte:Kalkulationsirrtum beim Werkvertrag, Voraussetzungen für Anspruch auf Anpassung der Vergütung
Stichwort:Kalkulationsirrtum beim Werkvertrag
Leitsatz:Bei Ausschreibungen hat grundsätzlich der Bieter das Risiko seiner Fehlkalkulation zu tragen. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, von sich aus zu klären, ob ein Kalkulationsirrtum des Bieters vorliegt. Die Erkennbarkeit eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung genügt nicht. Eine Pflicht zur Aufklärung eines Kalkulationsirrtums besteht allenfalls dann, wenn sich der Tatbestand des Kalkulationsirrtums mit seinen unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dem Angebot des Bieters oder aus dem Vergleich zu den weiteresn Angeboten oder aus den dem Auftraggeber bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 U 99/00




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