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Kalendermonat als regelmäßiger -

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 68.03 vom 22.04.2004

Rechtsgebiete:BSHG, VO zu BSHG, SGB III
Schlagworte:Arbeitslosenhilfe, Anrechnung als Einkommen, Bedarfszeitraum, Einkommenszufluss im -, Bedarfszeitraum, Kalendermonat als regelmäßiger -, Einkommen, Zuordnung zu Bedarfszeitraum, Einkommensanrechnung, Einkommenszufluss, Kalendermonat als Regelbedarfszeitraum, Monatsende, Einkommenszufluss zum -, Sozialhilfe, Zufluss von Einkommen, Zufluss, normativer, Zuflusszeitpunkt
Stichwort:Kalendermonat als regelmäßiger -
Leitsatz:1. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist "Bedarfszeitraum", in Bezug auf den die Hilfe zu berechnen und innerhalb dessen zufließendes Einkommen als Einkommen zu berücksichtigen ist, grundsätzlich der jeweilige Kalendermonat.

2. Auch Einkommen, das regelmäßig erst zum Ende eines Kalendermonats zufließt, ist grundsätzlich nur als Einkommen des Kalendermonats anzurechnen, in dem es tatsächlich zugeflossen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 68.03




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