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Kaduzierung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KOELN – Urteil, 18 U 19/08 vom 29.01.2009

Die Beweislast für die Erfüllung der Stammeinlagenverpflichtung liegt grundsätzlich beim Gesellschafter. Dies gilt aber nicht, wenn dieser gemäß § 24 GmbHG auf Einzahlung der Stammeinlage eines ausgeschlossenen Mitgesellschafters in Anspruch genommen wird.

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