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Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 1203/07 StVollz vom 17.01.2008

1. Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung bei der Gewährung von Langzeitbesuchen kann die Vollzugsbehörde der in Art. 1 und 6 GG zum Ausdruck kommenden Wertentscheidung zum Schutz der Familie dadurch Rechnung tragen, dass sowohl verheirateten Gefangenen als auch Gefangenen, die unverheiratet mit einer Lebensgefährtin ein Kind haben, besonderer Vorrang bei der Verteilung der Besuchsmöglichkeiten eingeräumt wird.

2. Es ist aber ermessensfehlerhaft bei der Gewährung von unüberwachten Langzeitbesuchen auch in besonders gelagerten Fällen rein schematisch auf den Familienstand als einzig maßgebliches Kriterium abzustellen.

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