JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > J > Justizverwaltungssache
| Rechtsgebiete: | GVGEG, StPO |
| Stichwort: | Justizverwaltungssache |
| Leitsatz: | Ein Bescheid, mit dem der Antrag des Verurteilten auf Absehen von der Vollstreckung nach § 456a StPO zurückgewiesen wird, ist aufzuheben, wenn nicht erkennbar ist, inwieweit die für ein Absehen von der weiteren Strafvollstreckung sprechenden Umstände tatsächlich in die gebotene Gesamtabwägung einbezogen und gewürdigt worden sind (hier: Belange eines in Deutschland bindungslosen Ausländers). |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 Zs 1465/08 - 1 VAs 2/09 | |
| Rechtsgebiete: | GVGEG, StPO |
| Stichwort: | Justizverwaltungssache |
| Leitsatz: | Zum Feststellungsinteresse an der Rechtwidrigkeit eines erledigten Vollstreckungshaftbefehls. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 VAs 1/09 | |
| Rechtsgebiete: | GVGEG |
| Stichwort: | Justizverwaltungssache |
| Leitsatz: | Entgegen dem Wortlaut des § 24 Abs. 2 EGGVG, wonach der Antrag "erst nach vorangegangenem Beschwerdeverfahren" gestellt werden kann, reicht es aus, wenn der Beschwerdebescheid nach Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ergangen ist. Es genügt, dass das Vorschaltverfahren im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgeschlossen ist. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 Zs 2805/08 - 1 VAs 64/08 | |
| Rechtsgebiete: | GVGEG |
| Stichwort: | Justizverwaltungssache |
| Leitsatz: | Entgegen dem Wortlaut des § 24 Abs. 2 EGGVG, wonach der Antrag "erst nach vorangegangenem Beschwerdeverfahren" gestellt werden kann, reicht es aus, wenn der Beschwerdebescheid nach Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ergangen ist. Es genügt, dass das Vorschaltverfahren im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgeschlossen ist. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 VAs 64/08 | |
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