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Justizrat

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, NotZ 17/08 vom 11.05.2009

Rechtsgebiete:BNotO, GG, Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer
Stichwort:Justizrat
Leitsatz:Streiten ein Notar und die Notarkammer darüber, ob die Notarkammer dem Notar ihre allgemeinen Serviceleistungen vorenthalten darf (hier: im Internet bei der Notarkammer abrufbares Verzeichnis aller Notare des Kammerbezirks mit einer "Verlinkung" zum eigenen Internet-Portal des Notars), so ist der Rechtsweg zu den Notarsenaten gegeben.

Zur Frage, ob die Verwendung des Internet-Domain-Namens www.notarin-X-Stadt.de amtswidrige Werbung darstellt.
Volltext: BGH - Beschluss, NotZ 17/08



BGH – Beschluss, NotZ 20/08 vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:BNotO, AVNot, BRAO
Stichwort:Justizrat
Leitsatz:Zur Frage, ob allein eine "ungewöhnlich hohe Zahl" von Beurkundungen, die der Bewerber um die Stelle eines Anwaltsnotars in der Zeit unmittelbar vor und während des Laufs der Bewerbungsfrist gefertigt hat, Zweifel an der persönlichen Eignung zu begründen vermag, weil der Verdacht bestehe, der Bewerber habe "die Möglichkeiten missbraucht", die das an die reine Zahl der Niederschriften anknüpfende Punktesystem (hier: nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verfügung über die Angelegenheiten der Notarinnen und der Notare in der Fassung vom 21. August 2006, SchlHA S. 307) einem Notarvertreter biete.
Volltext: BGH - Beschluss, NotZ 20/08

BGH – Beschluss, NotZ 21/08 vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:BGB, BeurkG
Stichwort:Justizrat
Leitsatz:a) Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 2356 Abs. 2 BGB durch einen Notar ("Erbscheinsverhandlung") ist als Niederschrift im Sinne des § 38 Abs. 1 BeurkG zu werten; sie findet deshalb bei der Ermittlung der auf die Urkundsgeschäfte entfallenden Punktzahl im Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. d des Runderlasses zur Ausführung der Bundesnotarordnung in seiner geänderten Fassung vom 10. August 2004 (JMBl. für Hessen S. 323) keine Berücksichtigung.

b) Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das Verwaltungsrecht rechtfertigt nicht die Vergabe von Sonderpunkten nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. e, cc des Runderlasses.
Volltext: BGH - Beschluss, NotZ 21/08

BGH – Beschluss, NotZ 23/08 vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:BNotO
Stichwort:Justizrat
Leitsatz:Auch ein Erbe, dem vom Erblasser zu Lebzeiten eine Generalvollmacht erteilt worden war, kann eine Verfügung, durch die die Aufsichtsbehörde anstelle des verstorbenen Beteiligten einen Notar von der Verschwiegenheitspflicht befreit, nicht mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechten (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 25. November 1974 - NotZ 4/74 - DNotZ 1975, 420).
Volltext: BGH - Beschluss, NotZ 23/08


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