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juristische Person des Privatrechts

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 2235/07 vom 16.03.2009

Rechtsgebiete:GG, VwGO, VwVfG, BBesG, PostPersRG
Schlagworte:Vivento, Versetzung, Wiederaufgreifen, Amtsangemessene Beschäftigung, Statusamt, Abstrakt-funktionelles Amt, Konkret-funktionelles Amt, Klageantrag, Bestimmtheit, Rechtskraft, Bescheidungsurteil, Ausnahmesituation, Postnachfolgeunternehmen, Juristische Person des Privatrechts, Fernmeldemarkt, Rationalisierung, Rechtsaufsicht
Stichwort:juristische Person des Privatrechts
Leitsatz:1. Die Bestandskraft einer Versetzung zu Vivento hat nicht zur Folge, dass dem versetzten Beamten anstelle seines verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Rücknahmeermessens gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG (i.V.m. § 51 Abs. 5 VwVfG) zustünde.

2. Das Begehren, "amtsangemessen beschäftigt" zu werden, entspricht den Anforderungen des § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ein entsprechender Verpflichtungsausspruch hat insbesondere einen vollstreckungsfähigen Inhalt.

3. Eine amtsangemessene Beschäftigung setzt neben der Übertragung eines konkret-funktionellen Amts grundsätzlich auch die Übertragung eines abstrakt-funktionellen Amts voraus. Zur Begründung einer Ausnahme hiervon reicht der anhaltende Konkurrenzdruck, dem die Telekom AG auf dem liberalisierten Fernmeldemarkts ausgesetzt ist, nicht aus.

4. Aus ihrer Rechtsstellung als juristische Person des Privatrechts kann die Telekom AG nicht die Befugnis herleiten, die durch Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 143b Abs. 3 GG garantierten Rechte der bei ihr beschäftigten Beamten zu schmälern (wie Hessischer VGH, Beschluss vom 19.06.2008 - 1 UZ 2699/07 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 2235/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 13.98 vom 13.07.1999

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB, EStG, GG, HGB, UmwG 1969, UmwG 1994
Schlagworte:Analogie, teleologische Reduktion, Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts, Betriebsübergang, kommunaler Eigenbetrieb, juristische Person des öffentlichen Rechts, juristische Person des Privatrechts, Umwandlung, Schuldbeitritt, Gesamtrechtsnachfolge, Versorgungsverbindlichkeit, Unverfallbarkeit, Teilwert, Bemessungsgrundlage, Gleichbehandlung, Willkürverbot, Beschränkung der Revisionszulassung.
Stichwort:juristische Person des Privatrechts
Leitsatz:Leitsätze:

1. Wandelt eine Kommune einen Eigenbetrieb, dessen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung unmittelbar zugesagt war, in eine Aktiengesellschaft um, ist diese Gesellschaft verpflichtet, Beiträge zur Insolvenzsicherung zu erbringen; § 17 Abs. 2 BetrAVG findet keine Anwendung.

2. In die Beitragsbemessungsgrundlage sind auch solche Teilwerte einzubeziehen, die auf im Umwandlungszeitpunkt bereits gezahlte Betriebsrenten oder unverfallbare Anwartschaften entfallen, wenn nach dem Umwandlungsgesetz diese Versorgungsverpflichtungen auf die Aktiengesellschaft übergegangen sind.

Urteil des 1. Senats vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 13.98

I. VG Neustadt a.d. Weinstraße vom 11.12.1996 - Az.: VG 3 K 3039/92.NW -
II. OVG Koblenz vom 28.05.1998 - Az.: OVG 12 A 11109/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 13.98


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