JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > J > Juristische Person
| Rechtsgebiete: | AGG, BetrVG, Richtlinie 2000/78/EG |
| Schlagworte: | Altersdifferenzierung in Sozialplan |
| Stichwort: | Juristische Person |
| Leitsatz: | 1. Sozialpläne dürfen eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen. Sie dürfen für rentenberechtigte Arbeitnehmer Sozialplanleistungen reduzieren oder ganz ausschließen. Die damit verbundene unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt. 2. § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Die Regelung ist iSv. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG durch ein vom nationalen Gesetzgeber verfolgtes legitimes Ziel gerechtfertigt. Es entspricht einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, dass Sozialpläne danach unterscheiden können, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 198/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ArbGG, ArbStättV, BGB, BNichtrSchG, GastG, GewO, ZPO, NRSG |
| Schlagworte: | Arbeitsschutz, rauchfreier Arbeitsplatz |
| Stichwort: | Juristische Person |
| Leitsatz: | 1. Die Ausübung der ua. von § 5 Abs. 2 ArbStättV geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit wird durch gesetzliche Verbote beschränkt. 2. Ist es durch Landesgesetz verboten, in Gaststätten Tabak zu rauchen, und fällt ein dort beschäftigter Arbeitnehmer außerhalb von Rauchergaststätten und Raucherräumen in den Schutzbereich dieses Rauchverbots, kann er nach § 618 Abs. 1 BGB iVm. § 5 Abs. 1 ArbStättV verlangen, auf einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz beschäftigt zu werden. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 241/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | informationelle Selbstbestimmung, juristische Person |
| Stichwort: | Juristische Person |
| Leitsatz: | Auch juristische Personen können Träger des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 385/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB, ZPO, GG |
| Schlagworte: | Wartezeitkündigung, Beweisverwertungsverbot |
| Stichwort: | Juristische Person |
| Leitsatz: | 1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gespächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat. 2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 189/08 | |
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