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Jugendschutzgesetz

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 81/07 vom 02.04.2008

1. Ein Anbieter von jugendgefährdenden Medien im Versandhandel ist verpflichtet, sein Angebot fortlaufend daraufhin zu überprüfen, ob es indizierte Produkte enthält bzw. ob sich der Status bislang unbeanstandeter Produkte geändert hat. Er kann diese in eigener Verantwortung bestehende Verpflichtung nicht auf seinen Großhändler übertragen; er kann sich nicht darauf verlassen, dass dieser beizeiten die erforderlichen Maßnahmen ergreift.

2. Jedenfalls 7 Tage nach der Veröffentlichung der Indizierung im Bundesanzeiger stellt sich ein fortdauerndes Angebot des Produkts als erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu Lasten rechtstreuer Mitbewerber dar. Ein derartiger Zeitlauf bietet eine ausreichende und angemessene Gelegenheit, das Produktangebot anzupassen. Die Frage, ob einem Anbieter überhaupt stets eine Umstellungsfrist einzuräumen ist, war nicht Gegenstand der Entscheidung.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, (4) 1 Ss 312/07 (192/07) vom 08.02.2008

Zum Pornographiebegriff (hier: Kalender mit Aktfotos von Männern mit erigiertem Penis keine Pornographie).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 78/07 vom 13.09.2007

Ob die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit wegen Störung der öffentlichen Ordnung eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen kann (so BayVGH, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - 22 Cs 93.3158 -, GewArch 1994, 239), bleibt offen.

Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist nicht nur auf rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen abzustellen. Vielmehr können insbesondere auch Sachverhalte zu Ungunsten des Gewerbetreibenden gewürdigt werden, die einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO oder - soweit nicht § 35 Abs. 3 GewO entgegensteht - einem freisprechenden Urteil eines Strafgerichts zugrunde gelegen haben. Berücksichtigungsfähig sind weiter Sachverhalte, die Gegenstand laufender Ermittlungs- oder Strafverfahren sind. Im Übrigen kann sich die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden daraus ergeben, dass er im Rahmen seines Betriebes strafbare Handlungen anderer duldet.

BGH – Urteil, I ZR 18/04 vom 12.07.2007

Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher im Sinne des § 3 UWG.

Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung.

a) Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.

b) Aus der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform können sich neben der Verpflichtung, Angebote des konkreten Titels in Zukunft zu verhindern, besondere Prüfungspflichten hinsichtlich anderer Angebote des Versteigerers ergeben, der das ursprüngliche jugendgefährdende Angebot eingestellt hat.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 21 A 3006/05 vom 11.04.2007

Mit der Durchführung einer Klassenfahrt nimmt ein Lehrer schulische und damit dienstliche Aufgaben wahr. Allerdings kann es im Rahmen einer Klassenfahrt Aktionen und Veranstaltungen geben, die sich mit den pädagogischen Aufgaben eines Lehrers nicht vereinbaren lassen, also außerhalb der dienstliche Sphäre liegen.

BSG – Urteil, B 4 R 29/06 R vom 14.12.2006

1. Das ZRBG enthält eine spezifische, abschließende Sonderregelung der rentenversicherungsrechtlichen Entschädigung für alle Verfolgte, die sich im Herrschaftsbereich des NS-Staates zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten und dort aus eigenem Willensentschluss eine Beschäftigung gegen Entgelt ausgeübt haben, soweit deren "Ghetto-Beschäftigungszeiten" nicht schon durch heutige Leistungen im Wohnsitzstaat (Deutschland oder Ausland) ausgeglichen werden.

2. Zum Anwendungsbereich und zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des ZRBG.

3. Zur Zulässigkeit von Wahrunterstellungen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 224/06 vom 27.06.2006

1. Der im Rahmen des § 36 SOG LSA erforderlichen Gefahrenprognose, ob eine Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bei Veranstaltungen Straftaten von erheblichem Gewicht begehen wird, ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer solchen (spezifischen) Gefahr bejaht werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 19.06.2006 - 2 M 214/06; NdsOVG, Beschl. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, m. w. Nachw.). Die Anforderungen an diese Prognose können nicht wegen der zurzeit stattfindenden Fußballweltmeisterschaft geändert werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06).

2. Zur Beurteilung der Gefahr der Begehung von Gewaltdelikten bei "Public-Viewing-Veranstaltungen" durch eine Person, die als führender Kopf der "Rechten Szene" gilt, nicht aber der sog. "Hooliganszene" angehört.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 11.04 vom 09.03.2005

Stellt ein Gewerbetreibender in seinen Räumen Computer auf, die sowohl zu Spielzwecken als auch zu anderen Zwecken genutzt werden können, so bedarf er der Spielhallenerlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO, wenn der Schwerpunkt des Betriebs in der Nutzung der Computer zu Spielzwecken liegt.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 2745/04 vom 29.07.2004

1. Versandhandel i. S. d. § 1 Abs. 4 JuSchG liegt nur dann vor, wenn es sowohl am persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller als auch an technischen oder sonstigen Vorkehrungen fehlt, durch die sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt.

2. Der Begriff des Versands an Kinder und Jugendliche in § 1 Abs. 4 JuSchG erfasst nicht allein den Vorgang des Absendens, sondern den gesamten Ablauf der Übermittlung einschließlich des Eintreffens in der Sphäre des Empfängers.

3. Die Übermittlung von DVDs mittels eines an einen Erwachsenen adressierten einfachen Briefs stellt nicht sicher, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt.

OLG-HAMM – Urteil, 4 Ss 1123/02 vom 21.05.2003

Zur Verbreitung pornografischer Schriften im Sinn des § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB in einer Automatenvideothek.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 12 A 218/01 vom 03.04.2003

Geldspielgeräte dürfen in Bowlingcentern nicht aufgestellt werden, wenn sie den Charakter einer Sporthalle haben und die Ausübung des Sports die Einrichtung prägt.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 02.322 vom 28.01.2003

Das Verbot nach § 7 Abs. 4 JÖSchG, bespielte Bildträger öffentlich in Automaten anzubieten, gilt auch für solche Automaten, die nur mittels einer personenbezogenen Chipkarte und über eine biometrische Zugangssicherung bedient werden können.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 71/02 vom 27.03.2002

Die Zeitkarte des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MW) mit den Personalien des berechtigten Inhabers ist eine Urkunde. Das Ändern des Geburtsdatums auf der Zeitkarte, um als 16-jähriger in Diskotheken eingelassen zu werden, stellt eine Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 StGB dar.

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 C 9.99 vom 22.12.1999

Leitsatz:

Die von einer Kommune in ihrer Vergnügungssteuersatzung vorgesehene erhöhte Besteuerung von Gewaltspielautomaten, für die das Bundesrecht zwar gewisse Beschränkungen, aber kein generelles Verbot enthält, verstößt nicht gegen den vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 98, 106 <130/131>; 98, 265 <298 ff.>) aufgestellten Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung.

Urteil des 11. Senats vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 C 9.99 -

I. VG Göttingen vom 07.09.1994 - Az.: VG 3 A 3010/92 -
II. OVG Lüneburg vom 30.11.1998 - Az.: OVG 13 L 6854/94 -

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 654/09 vom 03.04.2009

EUGH – Urteil, C-244/06 vom 14.02.2008

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1584/07 vom 10.09.2007

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 CS 06.1723 vom 18.07.2006

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 6 U 114/05 vom 13.06.2006


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