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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 20 ZD 2/09 vom 28.04.2009

Rechtsgebiete:NDiszG, BDG, StGB
Schlagworte:Beschlagnahme, Durchsuchung, Dienstvergehen, Schriften, pornografische, Internet, Kinderpornografie, Schriften, kinderpornografische, Schriften, jugendpornografische, Schriften, gewalt- und tierpornografische
Stichwort:jugendpornografische
Leitsatz:In die Rechte eines Beamten, der pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB verbotswidrig auf dienstliche Datenträger heruntergeladen hat, wird grundsätzlich nicht unverhältnismäßig eingegriffen, wenn seine sämtlichen auf dienstlichen Speichermedien abgelegten Dateien, einschließlich des E-Mail-Verkehrs, beschlagnahmt und durchsucht werden, um das genaue Ausmaß der Dienstpflichtverletzung zu bestimmen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 20 ZD 2/09




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