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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 625/03 vom 18.12.2003

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Revisionsbegründung, Übernahme der Verantwortung durch den Verteidiger, versuchte Strafvereitelung, jugendlicher Vortäter
Stichwort:jugendlicher Vortäter
Leitsatz:1. Die Übernahme der vollen Verantwortung für den Inhalt der Revisionsbegründungsschrift durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil dieser die Revision für aussichtslos gehalten und die allgemeine Sachrüge nur erhoben hat, um dem unbedingten Auftrag des Angeklagten zur Einlegung und Begründung der Revision nachzukommen.

2. Zu den Voraussetzungen einer versuchten Strafvereitelung gem. § 258 I StGB bei einem jugendlichen Vortäter
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 625/03




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