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Jugendlicher

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10444/08.OVG vom 24.10.2008

1) Pflegeperson im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII und von § 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII ist nur, wer der Sache nach "Vollzeitpflege" im Sinne von § 33 SGB VIII leistet und nicht etwa ein Kind oder einen Jugendlichen in einer "Einrichtung" oder einer "sonstigen betreuten Wohnform" im Sinne von § 34 SGB VIII betreut.

2) Für die Abgrenzung der Formen der Vollzeitpflege von familienähnlich ausgestalteten Hilfeformen nach § 34 SGB VIII ist entscheidend, ob das Kind bzw. der Jugendliche an die betreuende Person selbst vermittelt wurde, die deshalb umfassend allein persönlich verantwortlich ist, oder ob das Kind bzw. der Jugendliche nicht unmittelbar an die betreuende Person vermittelt wurde, die Verantwortung daher zumindest mit anderen geteilt wird und unabhängig von der betreuenden Person weiterbestehen würde.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10443/08.OVG vom 21.08.2008

Wird Hilfe nach den §§ 32 bis 35 SGB VIII oder nach § 35a Abs. 1 Nr. 2 bis 4 SGB VIII gewährt, so gehören die Kosten der Verpflegung eines Kindes oder Jugendlichen während seiner Aufenthalte im Elternhaus nicht zu seinem notwendigen Unterhalt im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Können oder wollen die Eltern die dafür erforderlichen Mittel nicht aufwenden, steht dem minderjährigen Kind oder Jugendlichen jedoch ein Anspruch auf dahingehende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites oder Zwölftes Buch zu.

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 Sa 10/08 vom 12.08.2008

Einzelfallentscheidung zu einer verhaltensbedingten Kündigung eines Lehrers, die mit dem Vorwurf begründet wurde, der Arbeitnehmer habe es in seinem Sportunterricht im Umgang mit den ihm anvertrauten Mädchen aus der 9. Klasse an der gebotenen Zurückhaltung bei körperlichen Berührungen und bei Gesprächsthemen mit sexuellem Bezug fehlen lassen. Die Kündigungsschutzklage hatte Erfolg, da die Vorwürfe inzwischen nicht mehr zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden konnten.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 16 U 9/07 vom 22.11.2007

Zum Ausschluss von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens (hier verneint bei der Betätigung eines Feuerlöschers in einer Kirche durch einen Fünfzehnjährigen).

BAG – Urteil, 4 AZR 757/06 vom 09.05.2007

Ein Gebäudereiniger ist in Lohngr. 7 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 4. Oktober 2003 einzugruppieren, wenn er die Anforderungen dieser Lohngruppe mit der von ihm tatsächlich überwiegend ausgeübten Tätigkeit auf einem Arbeitsbereich der Gebäudereinigung (hier: Glasreinigung) erfüllt.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11406/06.OVG vom 03.05.2007

Angemessene Aufwendungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Kindertagesstättengesetzes sind nur Personalkosten für solche Stellen, die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen sind und tarifgerecht besetzt werden (im Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. September 1987 - 7 A 6/87.OVG -, AS 21, 426 und - 7 A 7/87 -, ZevKR 1990, 61).

Der Träger des Jugendamtes ist in der Regel nicht verpflichtet, ungedeckte Personalkosten zu erstatten, wenn der zusätzliche Bedarf durch die Einstellung von Ersatzkräften für ungeeignetes Personal angefallen ist, dessen Beschäftigung dem Einrichtungsträger zuvor nach § 48 SGB VIII untersagt worden ist, und der Arbeitgeber es versäumt hat, fristlos zu kündigen .

Die Ausgleichspflicht bezweckt nicht, den freiwilligen Einrichtungsträger von seinem Arbeitgeberrisiko zu entbinden, wenn er die ungedeckten Personal- und Folgekosten in vermeidbarer Weise selbst herbeigeführt hat.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LC 86/07 vom 14.03.2007

Die durch § 104 BSHG iVm § 97 Abs. 2 BSHG begründete Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe des Herkunftsortes des Hilfeempfängers endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Hilfeempfängers.

BSG – Urteil, B 3 KS 2/07 R vom 28.02.2007

1. Eine Tätigkeit mit kreativer Komponente, deren Schwerpunkt aber auf dem Einsatz manuell-technischer Fähigkeiten liegt, ist keine Kunstausübung im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts, sondern handwerklicher Natur, auch wenn es sich nicht um ein in der Handwerksordnung verzeichnetes Handwerk handelt.

2. Zur Künstlereigenschaft von Tätowierern.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 486/06 vom 06.11.2006

Zum sexuellen Missbrauch von Jugendlichen bei Verknüpfung von Geldhingabe und der Duldung der sexuellen Handlungen.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 7 CE 06.2196 vom 02.11.2006

1. Dass Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen wollen, zu einer aktiven Teilnahme am gemeinsamen Unterricht fähig sein müssen (Art. 41 Abs. 1 BayEUG), stellt keine verbotene Benachteilung Behinderter nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG dar.

2. Aus der vom Sozialhilfeträger zu gewährenden "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" in Gestalt eines Integrationshelfers (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO) lassen sich keine über die speziellen schulrechtlichen Vorschriften hinausgehenden Ansprüche auf eine integrative Beschulung ableiten.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 260/06 vom 05.07.2006

1. Schädliche Neigungen eines Jugendlichen können sich zwar schon in seiner ersten Straftat zeigen. Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung schon vor der Tat entwickelt gewesener Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluss gehabt haben und befürchten lassen, dass der Angeklagte weitere Straftaten begehen wird

2. Wird auf Jugendstrafe erkannt, bildet die Anrechnung erlittener Freiheitsentziehung den Regelfall, § 52 a Abs.1 S.1 JGG. Der Tatrichter kann von der Anrechnung absehen, wenn seine Prüfung ergibt, dass es besondere Umstände im Verhalten des Angeklagten nach der Tat oder erzieherische Gründe ausnahmsweise rechtfertigen, nach pflichtgemäßem Ermessen von der Anrechnung ganz oder teilweise abzusehen (Satz 2), wobei beide Alternativen zu trennen sind.

BVERFG – Urteil, 2 BvR 1673/04 vom 31.05.2006

Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug.

BVERFG – Urteil, 2 BvR 2402/04 vom 31.05.2006

Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 11 CS 05.1453 vom 25.01.2006

1. Ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV und der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung setzt die mindestens zweimalige Einnahme dieses Betäubungsmittels voraus (a.A. OVG Hamburg vom 23.6.2005 VRS 2005, 214).

2. Zur Klärung der Frage, wie oft Cannabis eingenommen wurde, darf auch dann, wenn nur ein einmaliger Konsum feststeht, gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV ein ärztliches Gutachten angefordert werden, sofern weitere, Eignungszweifel begründende Tatsachen vorliegen.

3. Zur möglichen Ausgestaltung eines ärztlichen Gutachtens, das der Feststellung der Häufigkeit der Cannabiseinnahme dient.

BGH – Beschluss, 5 StR 341/05 vom 10.01.2006

1. Das Motiv der "Blutrache" ist regelmäßig als niedriger Beweggrund anzusehen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn dem Täter seinerseits durch das Opfer mit der Tötung eines nahen Angehörigen erhebliches Leid zugefügt wurde, das ihn zur Tatzeit noch gravierend belastete.

2. Zur Problematik wiederholten Nachfragens bei einem unverteidigten Angeklagten, der sich auf sein Schweigerecht beruft und seine Aussagebereitschaft von einer vorherigen Besprechung mit seinem Verteidiger abhängig macht.

BGH – Beschluss, 1 StR 527/05 vom 10.01.2006

1. Die Entscheidung über die Anzahl der bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit (hier: schmales Treppenhaus) zugelassenen Zuhörer ist vom Revisionsgericht nur auf Ermessensfehler überprüfbar.

2. Ein Teil der bei öffentlichen Verhandlungen der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Plätze kann Pressevertretern vorbehalten bleiben.

3. Zum notwendigen Revisionsvortrag, wenn eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit im Hinblick auf die Auswahl der konkret zugelassenen Zuhörer gerügt wird.

BSG – Urteil, B 1 KR 21/04 R vom 13.12.2005

1. Generelle Tatsachen (hier: das Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer bestimmten, außerhalb von EU und EWR angebotenen Form der Krankenbehandlung) haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf möglichst breiter Grundlage zu ermitteln.

2. Die Feststellung des "allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse" erfordert auch die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus dem internationalen Bereich.

BSG – Urteil, B 3 KR 31/04 R vom 10.11.2005

Ein Hilfsmittel, welches grundsätzlich für den Behinderungsausgleich von gehunfähigen und gehbehinderten Kindern vorgesehen ist, kann auch von einem an übersteigertem Bewegungsdrang (Erethie) leidenden Kind beansprucht werden, wenn seine Bewegungsfreiheit erst durch die Einschränkung des krankhaften Bewegungsdrangs gesichert und dadurch das gefahrlose Erschließen eines gewissen körperlichen Freiraums ermöglicht wird (Reha-Kinderwagen).

BSG – Urteil, B 2 U 32/03 R vom 05.07.2005

1. Veranlagt der Unfallversicherungsträger seine Mitgliedsunternehmen nach einem Gefahrtarif, der auf Gewerbezweigen aufbaut, so müssen die Gewerbezweige eine Größenordnung erreichen, bei der sich eine gewerbetypische Unfalllast nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnen lässt.

2. Einen Gewerbezweig bilden Unternehmen, die nach Art und Gegenstand verwandt sind.

3. Besteht bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweigs erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko, kann daraus ein Anspruch auf Verselbständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuordnung zu einem anderen Gewerbezweig folgen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 185/04 vom 30.06.2005

Zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht bei einem knapp 14 Jahre alten Jungen.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 205/05 vom 12.05.2005

Zur Zulässigkeit der Nebenklage im Jugendstrafverfahren.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LC 343/04 vom 27.04.2005

1. Wird der Hilfebedarf seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher durch z. B. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht voll gedeckt, muss ergänzend dazu die Jugendhilfe eintreten.

2. Die ergänzende Leistungspflicht der Jugendhilfe besteht auch in den Fällen, in denen durch die "Gesundheitsreform" Leistungen der Krankenkassen zur Kostenersparnis eingeschränkt worden sind (z. B. durch die Regelungen der Zuzahlungspflicht).

3. Der Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf Gewährung von Jugendhilfe bei drohender oder bestehender seelischer Behinderung kann nicht nur eine ambulante Psychotherapie umfassen, sondern auch ergänzende Leistungen, die die tatsächliche Durchführung der sonst von der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderweitig finanzierten eigentlichen Leistung erst ermöglichen - hier: Kosten für die Fahrten zu den psychotherapeutischen Behandlungsterminen -.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 281/05 vom 06.04.2005

Kindliche Zeugen sind über ihre Erziehungsberechtigte zu laden. Zeugen, die mindestens 14 Jahre alt sind, können unmittelbar geladen werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 OBL 69/04 vom 30.08.2004

Zur Anordnung von Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen und zur Beschleunigung im Jugendstrafverfahren

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 395/03 vom 23.09.2003

Die Haftfortdauer ist bei einem jugendlichen Straßenhändler (Kokain) unverhältnismäßig, wenn dieser sich erstmals und länger als zwei Monate in Haftbefindet, allein mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen hat und zudem das Verfahren gegen ihn nicht mir der gebotenen Beschleunigung gefördert worden ist. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn dem sprachunkundigen Angeklagten entgegen Art. 6 Abs. 3 MRK bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens keine in seine Heimatsprache übersetzte Fassung der Anklageschrift zugestellt worden ist.

BAYOBLG – Urteil, 5 St RR 92/03 vom 03.07.2003

Eingeschränkte Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Strafzumessung im Revisionsverfahren.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 921/02 vom 17.02.2003

Richtet sich das Verfahren gegen einen Angeklagten, der die ihm vorgeworfenen Taten sowohl vor als auch nach seinem 18. Geburtstag begangen haben soll, ist die Nebenklage insgesamt unzulässig (so auch OLG Schleswig SchlHA 02, 175).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 97.1352 vom 25.11.2002

1. Gilt für die Teilfläche eines Grundstücks eine Bebauungsplanfestsetzung, auf deren Grundlage eine Enteignung dieser Fläche in Betracht kommt, dann kann der Grundstückseigentümer gegenüber dem Bauvorhaben eines Dritten auf dieser Teilfläche für die Restfläche Nachbarrechte geltend machen (Einschränkung der Auffassung im Urteil vom 27.10.1992 BayVBl 1993, 373).

2. Bei Bolzplätzen ist die Zumutbarkeitsgrenze für Lärmimmissionen durch eine Würdigung aller maßgeblichen Umstände der konkreten Situation, insbesondere der Gebietsart und der tatsächlichen Verhältnisse ("tatrichterliche Würdigung"), zu bestimmen. Die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) sind als Anhaltspunkte heranzuziehen; die Bestimmungen über die Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren sind entsprechend anzuwenden.

3. Bei der Ermittlung der Geräuschemission eines Bolzplatzes mit Rasenspielfeld, festen Toren und geräuschdämmendem Ballfanggitter ist kein Impulszuschlag K l, i gemäß Nr. 1.3.3 des Anhangs zur 18. BImSchV anzusetzen.

BAG – Urteil, 4 AZR 429/01 vom 16.10.2002

Berufsakademiestudenten, deren Ausbildung nach dem Berufsakademiegesetz des Landes Baden-Württemberg an der Studienakademie (Lernort Theorie) und an einer betrieblichen Ausbildungsstätte in Bayern (Lernort Praxis) stattfindet, fallen nicht unter den persönlichen Geltungsbereich des Manteltarifvertrages für die Angestellten und die kaufmännisch und technisch Auszubildenden der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie vom 31. Oktober/2. November 1970 in der Fassung vom 1. November 1997 und haben deshalb keinen Anspruch auf die Zulage nach § 13 Ziff. 4 (III) dieses Manteltarifvertrages.

BGH – Urteil, 5 StR 42/02 vom 09.10.2002

Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge in Form eines "erfolgsqualifizierten Versuchs" ist möglich.

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