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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 24.05 vom 29.06.2006

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -, Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität der -, Gesetzeskonformität der Aufgabenerfüllung, Interessenwahrungsgrundsatz, Jugendhilfeleistung, Rechtmäßigkeit der -, Jugendhilfeträger, Kostenerstattung zwischen -, Jugendliche, unbegleitet eingereiste -, Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern, Ungewissheit über das Alter eines Jugendhilfeempfängers
Stichwort:Jugendliche
Leitsatz:Kommt es für die Gewährung von Jugendhilfe auf das Alter einer Person an, entspricht die Aufgabenerfüllung i.S.d. § 89f Abs. 1 SGB VIII den Vorschriften des Gesetzes, wenn der Hilfe leistende Jugendhilfeträger im Zeitpunkt der Hilfegewährung davon ausgehen konnte, dass die an das Alter einer Person anknüpfenden Voraussetzungen der Aufgabenerfüllung (noch) vorlagen, und davon auszugehen ist, dass auch der auf Erstattung in Anspruch genommene Jugendhilfeträger bei der zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung gegebenen Erkenntnislage die Leistung gewährt hätte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 24.05



THUERINGER-OVG – Urteil, 8 DO 330/02 vom 29.09.2005

Rechtsgebiete:BBG, BDO, PAG, StGB, StPO, ThürBG, ThürDG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren, Polizeibeamter, Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Jugendliche, disziplinarrechtliche Übergangsbestimmung, maßnahmebeschränkte Berufung, sachlicher Geltungsbereich, außerdienstliches Dienstvergehen, Achtungswürdigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Entfernung aus dem Dienst, Eigengewicht, Milderungsgründe, Weiterbeschäftigung, Vorbildfunktion, Dauer des Disziplinarverfahrens, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Jugendliche
Leitsatz:Auch bei einer maßnahmebeschränkten Berufung hat das Rechtsmittelgericht die Zulässigkeit des Disziplinarverfahrens, wie jede Prozessvoraussetzung, von Amts wegen zu prüfen.

Der sachliche Geltungsbereich des Disziplinarrechts ist für Taten von Angehörigen der Volkspolizei, die später in den Thüringer Landesdienst übernommen wurden, nicht eröffnet.

Der außerdienstliche disziplinarrechtliche Tatvorwurf eines Sittlichkeitsdeliktes gegenüber einer im Obhutsverhältnis stehenden Minderjährigen enthält einen ganz erheblichen Schuldvorwurf und zerstört grundsätzlich das Vertrauensverhältnis zum Beamten.

Angesichts der spezifischen Amtspflichten erschüttert eine außerdienstliche Straftat eines Polizeibeamten im besonderen Maße das Vertrauen der Verwaltung und der Allgemeinheit in dessen Integrität und rechtfertigt vorbehaltlich entgegenstehender Umstände des Einzelfalls die Entfernung aus dem Dienst.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 8 DO 330/02

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 224/04 vom 04.08.2005

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Kinder, Jugendliche, Wertreklame, Sammelaktion, Schokoladenriegel
Stichwort:Jugendliche
Leitsatz:1. Eine gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Wertreklame, in der die Gewährung von Zugaben bei der sukzessiven Abnahme bestimmter Warenmengen versprochen wird, ist nicht generell wettbewerbswidrig.

2. Eine Werbeaktion, bei der für den Kauf von 25 Schokoladenriegeln während eines längeren Zeitraums ein bei amazon.de einzulösender Gutschein über 5 ¤ als Prämie versprochen wird, ist, auch wenn sich die Aktion (auch) gezielt an Kinder und Jugendliche richtet, nicht geeignet, deren geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 224/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 24/05 vom 12.05.2005

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Werbung, Wertreklame, Kinder, Jugendliche, Milchtaler
Stichwort:Jugendliche
Leitsatz:1. Nicht jede Werbung, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche wendet, ist geeignet, deren geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen.

2. Eine gezielt an Kinder gerichtete Wertreklame, die bestimmte Prämien im Rahmen einer Sammelaktion verspricht, ist nicht generell unzulässig.

3. Für die Beurteilung, ob eine Sammelaktion die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt, die mit ihrem Taschengeld in gewissem Umfang selbst wirtschaften, ist die Transparenz des Angebots einschließlich der Werthaltigkeit der versprochenen Zugaben von erheblicher Bedeutung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 24/05


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