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Jugendleiter

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 20 U 3523/08 vom 25.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Jugendleiter
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 20 U 3523/08



OLG-HAMBURG – Beschluss, 2 Ws 205/07 vom 04.03.2008

Rechtsgebiete:StGB, GG
Schlagworte:Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung
Stichwort:Jugendleiter
Leitsatz:1. Durch Führungsaufsichtsweisung kann - unter Beachtung der durch die Gewichte der Berufswahlfreiheit und der zu erwartenden berufsbezogenen künftigen Straftaten bestimmten Verhältnismäßigkeit die Ausübung bestimmter Tätigkeiten grundsätzlich auch dann untersagt werden, wenn sich die erfassten Tätigkeiten nach Art oder Umfang derart verdichten, dass die Weisung einem Berufserbot gleichkommt.

2. Die Erteilung einer solchen berufsverbotsgleichen Weisung nach § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB im Vollstreckungsverfahren wird durch das Institut des Berufsverbots (§ 70 StGB) jedenfalls dann nicht gesperrt, wenn ein Berufsverbot mangels Vorliegens der in § 70 StGB normierten Eingangsvoraussetzungen im Erkenntnisverfahren nicht hat erteilt werden können.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 Ws 205/07

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 5 Sa 948/05 vom 22.01.2008

Rechtsgebiete:BMT-AW II
Schlagworte:Eingruppierung, Schuldnerberater
Stichwort:Jugendleiter
Leitsatz:Die Tätigkeit von Schuldnerberatern hebt sich nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 des BMT-AW II heraus.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 948/05

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 12 A 4697/06 vom 27.11.2007

Rechtsgebiete:SGB VIII
Stichwort:Jugendleiter
Leitsatz:1. Vor der Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist u. a. die positive Feststellung der Eignung des Leitungs- und Betreuungspersonals erforderlich, um den zwingenden Versagungsgrund des § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII auszuschließen.

2. Die positive Eignungsfeststellung kann nicht durch Nebenbestimmungen über generelle Mindestanforderungen an die Eignung - hier die fachliche Qualifikation - ersetzt werden, deren Einhaltung zu Lasten der betroffenen Kinder erst zu einem
- nicht zuletzt von der personellen Kapazität des Landesjugendamtes mitbestimm-ten - späteren Zeitpunkt nach der Erteilung der Betriebserlaubnis und nach der Betriebsaufnahme, mithin im bereits laufenden "Vollzug", überprüft wird.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 12 A 4697/06


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