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Jugendhilfeträger

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 O 65/08 vom 28.01.2008

Rechtsgebiete:KiFöG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Gemeinnützigkeit, Interessen, allgemeine, Jugendhilfeträger, anerkannter, Person, juristische, Prozesskostenhilfe
Stichwort:Jugendhilfeträger
Leitsatz:Der Hinweis, dass der Antragsteller auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein anerkannter Träger der Jugendhilfe sei genügt ebenso wenig wie die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit für die Annahme, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen i. S. v. § 166 VwGO i. V. m. § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO zuwiderlaufen würde.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 O 65/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10653/07.OVG vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:KitaG, SGB VIII
Schlagworte:Allgemeine Vergütungsrichtlinien, angemessene Personalkosten, angemessene Vergütung, Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsrichtlinien, Aufgaben der Jugendhilfe, Aufgaben der Kindertagesstätten, Aufgabenüberschreitung, AVR, Caritas-Verband, Eingliederungshilfe, Eingruppierung, Erzieher, Erziehung, Erziehungsschwierigkeiten, Gerichtskosten, Hilfe zur Erziehung, Jugendhilfe, Jugendhilferecht, Jugendhilfeträger, Kind, Kindergarten, Kindergartenrecht, Kinderhort, Kindertagesstätte, Kosten, Personal, Personalkosten, Personalkostenzuschuss, Richtlinien für Arbeitsverträge, seelische Behinderung, Sondereinrichtung, sozialer Brennpunkt, Spiel- und Lernstube, tarifliche Höhergruppierung, Vergütung, wesentliche Erziehungsschwierigkeiten, Zuschuss, Zuwendung
Stichwort:Jugendhilfeträger
Leitsatz:1. Der Träger einer Kindertagesstätte hat nach Landesrecht einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu den Personalkosten der Einrichtung, soweit die Regelung zur angemessenen Personalausstattung hinreichend bestimmt ist (hier für die Personalkosten im Erziehungsdienst).

2. Zum Begriff der angemessenen Vergütung als Bemessungsgrundlage für den Personalkostenzuschuss (tarifliche Höhergruppierung bei Personal in einer Sondereinrichtung - Spiel- und Lernstube -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10653/07.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LB 90/07 vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:SGB VIII, SGB X
Schlagworte:Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Jugendhilfeträger, Kostenerstattung, Nachrang, Rechtmäßigkeit, Sozialhilfeträger, Vorrang
Stichwort:Jugendhilfeträger
Leitsatz:1. Ein Nachrang der Jugendhilfe gegenüber der Eingliederungshilfe wegen geistiger Behinderung nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII steht dem Kostenerstattungsanspruch des früher örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers gegen den örtlich zuständig gewordenen Jugendhilfeträger nach § 89 c SGB VIII nicht entgegen.

2. Maßnahmen der Jugendhilfe sind auch dann rechtmäßig, wenn sie gegenüber ebenfalls in Betracht kommenden Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nachrangig sind.

3. Dem Kostenerstattungsanspruch nach § 89 c SGB VIII lässt sich nicht entgegenhalten, der erstattungsberechtigte früher örtlich zuständige Jugendhilfeträger könne wegen des Vorrangs der Eingliederungshilfe gegenüber der Jugenhilfe die Erstattung seiner Aufwendungen von dem Träger der Sozialhilfe verlangen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 90/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 24.05 vom 29.06.2006

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -, Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität der -, Gesetzeskonformität der Aufgabenerfüllung, Interessenwahrungsgrundsatz, Jugendhilfeleistung, Rechtmäßigkeit der -, Jugendhilfeträger, Kostenerstattung zwischen -, Jugendliche, unbegleitet eingereiste -, Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern, Ungewissheit über das Alter eines Jugendhilfeempfängers
Stichwort:Jugendhilfeträger
Leitsatz:Kommt es für die Gewährung von Jugendhilfe auf das Alter einer Person an, entspricht die Aufgabenerfüllung i.S.d. § 89f Abs. 1 SGB VIII den Vorschriften des Gesetzes, wenn der Hilfe leistende Jugendhilfeträger im Zeitpunkt der Hilfegewährung davon ausgehen konnte, dass die an das Alter einer Person anknüpfenden Voraussetzungen der Aufgabenerfüllung (noch) vorlagen, und davon auszugehen ist, dass auch der auf Erstattung in Anspruch genommene Jugendhilfeträger bei der zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung gegebenen Erkenntnislage die Leistung gewährt hätte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 24.05


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