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JuraForum.deUrteileSchlagwörterJJugendgericht 

Jugendgericht

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 360/08 vom 30.07.2009

1. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 Abs. 4 AufenthG an das volljährige ledige Kind eines Ausländers, bei dem bis zum Inkrafttreten des Gesetzes das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG unanfechtbar festgestellt worden ist, erfordert eine positive Prognose über die zu erwartende Integration. Dies gilt nach § 8 Abs. 1 AufenthG auch für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

2. Liegen nach einer zunächst positiven Integrationsprognose neue konkrete Anhaltspunkte für eine negative Entwicklung vor, ist im Rahmen der Entscheidung über den Verlängerungsantrag eine neue Prognose zu erstellen.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, (4) 1 Ss 284/08 (222/08) vom 15.12.2008

1. Unrichtige Angaben eines Asylbewerbers gegenüber der Ausländerbehörde zur Erlangung einer Aufenthaltsgestattung erfüllen nicht den Straftatbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG.

2. Ausländische Urkunden sind Urkunden im Sinne des § 271 StGB, wenn deutsche Rechtsgüter durch sie geschützt oder (im Falle des Missbrauchs) beeinträchtigt sind.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 1 Ss 67/08 vom 24.09.2008

Hebt die Jugendberufungskammer zu Unrecht das Urteil des Jugendrichters gemäß § 328 Abs. 2 StPO wegen eines vermeintlichen Zuständigkeitsfehlers auf und verweist die Sache an den Strafrichter des Amtsgerichts zurück, so ist der Angeklagte, obwohl das Urteil des Landgerichts keine Sachentscheidung enthält, hierdurch beschwert mit der Folge, dass die Revision der Staatsanwaltschaft sich als Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten darstellt und die Entscheidung des Senats über die Revision im Beschlusswege gemäß § 349 Abs. 4 StPO erfolgen kann. Die Beschwer liegt einmal darin, dass das zur Entscheidung in der Sache gemäß § 328 Abs. 1 StPO zuständige Berufungsgericht nicht die dem Angeklagten günstigste Entscheidung - z.B. Freispruch - getroffen hat, sondern die Sache an ein anderes Gericht verweist und hierdurch zudem den Anspruch des Angeklagten auf seinen gesetzlichen Richter verletzt (vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ- RR 2005, 208-209).

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, (2) 1 Ss 559/07 (8/08) vom 26.06.2008

Fehlt ein gemeinsamer Fluchtplan und behält es sich der Gefangene lediglich vor, sich im Falle des Gelingens der Flucht eines Mitgefangenen diesem möglicherweise anzuschließen, so macht sich der Gefangene wegen versuchter Gefangenenbefreiung strafbar, wenn er bei den Fluchtvorbereitungen Hilfe leistet.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 220/08 vom 24.06.2008

Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung i.S. des § 240 StGB.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 11/08 vom 15.01.2008

Der trotz Benachrichtigung nicht zur Hauptverhandlung erschienene gesetzliche Vertreter des Jugendlichen kann nicht deshalb Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist beanspruchen, weil ihm das angefochtene Urteil nicht vor Ablauf der Berufungseinlegungsfrist zugestellt und ihm auch keine Rechtsmittelbelehrung erteilt worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 10/08 vom 15.01.2008

Der trotz Benachrichtigung nicht zur Hauptverhandlung erschienene gesetzliche Vertreter des Jugendlichen kann nicht deshalb Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist beanspruchen, weil ihm das angefochtene Urteil nicht vor Ablauf der Berufungseinlegungsfrist zugestellt und ihm auch keine Rechtsmittelbelehrung erteilt worden ist.

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 2 St OLG Ss 222/07 vom 12.12.2007

1. Die einem Jugendlichen auferlegte Sanktion, eine Geldbuße an die Staatskasse zu zahlen, steht mit § 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG nicht in Einklang, weil dadurch kein Geldbetrag zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung entrichtet wird.

2. Das Revisionsgericht kann nicht selbst die gemeinnützige Einrichtung bestimmen, da diese - möglichst nach Anhörung der Verurteilten - vom Tatrichter auszuwählen und zu bezeichnen ist.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 2 UF 110/07 vom 27.11.2007

Zur Auslegung von § 13 Abs. 3 IntFamRVG im Beschwerdeverfahren.

Hat das Amtgericht die Abgabepflicht nach § 13 Abs. 3 IntFamRVG missachtet, und liegt das nach § 13 Abs. 1 IntFamRVG zuständige Gericht nicht im Bezirk des mit der Beschwerde angerufene Oberlandesgerichts, so ist § 13 Abs. 3 IntFamRVG dahin auszulegen, dass die Abgabepflicht auch im Beschwerdeverfahren zu beachten ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 380/07 vom 17.09.2007

1. Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Jugendgerichtsverfahren.

2. Unter Berücksichtigung des § 54 Abs. 1 JGG sind an die Begründung der Rechtsfolgenentscheidung im Jugendstrafrecht besondere Anforderungen zu stellen.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 (s) Sbd. I - 49/07 vom 13.09.2007

Das Erwachsenengericht darf eine Sache nur an ein gleichrangiges Jugendgericht abgeben, nicht aber an ein Jugendgericht niederer Ordnung. Bei einem Jugendschöffengericht handelt es sich im Verhältnis zu einer Strafkammer um ein Gericht niederer Ordnung.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 290/07 vom 19.07.2007

Zu den Anforderungen an die Begründung der Entscheidung, auf einen Heranwachsenden Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 205/06 vom 15.01.2007

Die sog. Lückenrechtsprechung gilt nicht für das Abbiegen nach links durch eine Kolonnenlücke in eine Grundstückseinfahrt. Bei Kollision mit einem Fahrzeug, das die Kolonne rechts überholt, haftet der Linksabbieger, der dem Unfallgegner keine unfallursächliche Sorgfaltspflichtverletzung nachweist, allein. Macht der Wartepflichtige eine Mithaftung des bevorrechtigten Verkehrsteilnehmers geltend, so muss er darlegen und beweisen, dass der andere sich infolge überhöhter Geschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder genügend Zeit hatte, sich auf das Verhalten des Linksabbiegers oder Wendenden einzustellen. Für den Beweis einer bestimmten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist der Zeugenbeweis ein ungeeignetes Beweismittel, wenn nicht die besondere Sachkunde des Zeugen dargelegt oder Bezugstatsachen erläutert werden.

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 2 St OLG Ss 191/06 vom 30.08.2006

1. Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters zu erwarten sind, zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch, dass eine Geldstrafe, die 90 Tagessätze überschreitet, in das Führungszeugnis aufzunehmen ist (§§ 4 Nr. 1, 32 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 5 a BZRG), und dass dieser Umstand die beruflichen Chancen eines jungen Menschen, der gerade erst am Beginn seines Berufsweges steht, erheblich beeinträchtigen kann.

2. Die Nichtberücksichtigung stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel der Rechtsfolgenbemessung dar.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 3 Ws 213/06 vom 24.07.2006

1. Im Rahmen der Kriminal- und Sozialprognose ist eine vergleichende Betrachtung der in der Person des Verurteilten die Anlasstat bestimmenden Faktoren mit dessen Entwicklung im Strafvollzug geboten.

2. Im Falle einer zur Tatzeit gegebenen, die Anlasstat auslösenden Störung der Persönlichkeitsreifung eines noch einem Jugendlichen gleichstehenden Heranwachsenden kommt dem Umstand, dass die Reifeverzögerung während des Vollzugs mit der Folge weitgehender persönlicher Stabilisierung aufgearbeitet worden ist, besonderes Gewicht zu.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 286/06 vom 11.07.2006

Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bs 115/06 vom 18.05.2006

Zur Auslegung der Altfallregelung (Bleiberechtregelung) Nr. 7/2005 für afghanische Staatsangehörige.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 4 Ws 183/05 vom 06.01.2006

Zu den Voraussetzungen einer Verbindung von Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende nach § 103 Abs. 1 JGG.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 355/05 vom 27.09.2005

1. Zur Unterbrechung der Verjährung, wenn dem vom Betroffenen bevollmächtigten Rechtsanwalt Akteneinsicht gewährt wird.

2. Für die Annahme eines Geständnisses des Betroffenen im technischen Sinne reicht es nicht aus, wenn der Betroffene das Messergebnis lediglich nicht in Zweifel gezogen hat.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1610/03 vom 27.01.2004

1. Die Vorschriften der RL 64/221/EWG finden auf die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger, selbst wenn ihnen Rechte nach Art. 6 oder 7 ARB 1/80 zustehen, keine Anwendung.

2. Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt es für die Frage, ob eine Ausweisung mit Art. 8 EMRK in Einklang steht, nicht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verfügung, sondern auf den der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung an.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 395/03 vom 23.09.2003

Die Haftfortdauer ist bei einem jugendlichen Straßenhändler (Kokain) unverhältnismäßig, wenn dieser sich erstmals und länger als zwei Monate in Haftbefindet, allein mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen hat und zudem das Verfahren gegen ihn nicht mir der gebotenen Beschleunigung gefördert worden ist. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn dem sprachunkundigen Angeklagten entgegen Art. 6 Abs. 3 MRK bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens keine in seine Heimatsprache übersetzte Fassung der Anklageschrift zugestellt worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 213/03 vom 27.03.2003

Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen hinsichtlich des subjektiven Tatbestandes der Hehlerei

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 Ss 317/02 vom 17.12.2002

1. Im Verfahren gegen Heranwachsende ist ausnahmsweise ein zweites Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zulässig, wenn der bereits in erster Instanz freigesprochene Heranwachsende auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin erneut freigesprochen wird. Denn mangels eines Schuldspruchs ist eine tatsächliche Entscheidung über die Anwendung von Jugendstrafrecht, die gemäß § 109 VI S. 1 JGG Voraussetzung für die entsprechende Anwendung des § 55 II S. 1 JGG ist, notwendigerweise unterblieben.

2. Eine Aufforderung zu rechtswidrigen Taten i.S.d. § 111 StGB ist eine Erklärung, die nicht notwendigerweise ernst gemeint sein muss, aber mindestens den Eindruck der Ernstlichkeit macht oder machen soll.

3. Die wörtliche Mitteilung fremder Äußerungen stellt nur dann eine Aufforderung dar, wenn der Verbreitende sie durch eigene Mitteilung oder durch die Art und Weise der Wiedergabe erkennbar zu seiner eigenen Erklärung macht.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 6 U 135/02 vom 11.12.2002

1. Zu den Voraussetzungen des deliktischen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrecht durch Zubilligung einer Geldentschädigung.

2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die Befugnis, im Rahmen seiner Selbstdefinition autonom darüber zu bestimmen, ob das vom Rechtsträger gesprochene Wort über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinaus der Öffentlichkeit verfügbar und zugänglich gemacht werden soll

3. Für eine Persönlichkeitsverletzung kann nur dann eine Geldentschädigung zugebilligt werden, wenn die eigentlichen Rechtsbehelfe Gegendarstellung, Widerruf und Unterlassung die Verletzungsfolgen nicht auffangen, weil eine schwerwiegende Verletzung vorliegt. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird., z.B. durch Ausstrahlung der Tonbandaufzeichnung einer gruppentherapeutischen Sitzung im Rundfunk.

BGH – Beschluss, 2 ARs 218/02 vom 04.09.2002

Zuständig für die nachträgliche Entscheidung über das Absehen von der Vollstreckung des Jugendarrestes, weil der Jugendliche seine Arbeitsauflage nach Verhängung des Arrestes erfüllt hat, ist der Richter des ersten Rechtszuges.

BGH – Beschluss, 2 AR 120/02 vom 04.09.2002

Zuständig für die nachträgliche Entscheidung über das Absehen von der Vollstreckung des Jugendarrestes, weil der Jugendliche seine Arbeitsauflage nach Verhängung des Arrestes erfüllt hat, ist der Richter des ersten Rechtszuges.

BGH – Urteil, 3 StR 58/02 vom 23.05.2002

Die Strafkammer, vor der die Jugendkammer gemäß § 209 Abs. 1 i. V. mit § 209 a Nr. 2 Buchst. a StPO ein bei ihr angeklagtes Verfahren eröffnet hat, ist, wenn sie in der Hauptverhandlung zu der Erkenntnis gelangt, daß der Angeklagte entgegen der Einschätzung der Jugendkammer bei Begehung der Tat (nicht ausschließbar) noch Heranwachsender war, ungeachtet des Eröffnungsbeschlusses gehalten, die Sache gemäß § 270 Abs. 1 StPO an die zuständige Jugendkammer zu verweisen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 1823/01 vom 17.04.2002

1. Zu den Anforderungen an die Nachforschungs- und Ermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts vor der öffentlichen Zustellung einer Gerichtsentscheidung.

2. Zur Frage der Anwendbarkeit von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 auf einen im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen.

3. Durch das Eingreifen des Vorbehalts für die Geltung eines nach dem 1. Abschnitt des ARB 1/80 begründeten Beschäftigungs- und Aufenthaltsrechts nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 wird nicht die Anwendbarkeit des innerstaatlichen deutschen Ausländerrechts ausgeschlossen.

4. Im Recht der Europäischen Gemeinschaften gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Ausweisung.

BGH – Beschluss, 3 StE 2/01 - 4 (2) vom 21.03.2002

Zum Merkmal der besonderen Bedeutung bei ausländerfeindlichen Brandanschlägen (im Anschluß an BGHSt 46, 238 ff.).

BGH – Beschluss, StB 4/02 vom 21.03.2002

Zum Merkmal der besonderen Bedeutung bei ausländerfeindlichen Brandanschlägen (im Anschluß an BGHSt 46, 238 ff.).

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