JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > J > Jugend- und Auszubildendenvertretung
| Rechtsgebiete: | LPVG, BPersVG, BetrVG, BBiG ErzieherVO |
| Schlagworte: | Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren, Feststellungsantrag, Weiterbeschäftigungsverhältnis, Auszubildender, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Berufsausbildungsverhältnis, Berufsbildende Schule, Berufspraktikum, Erzieher, Planwidrige Regelungslücke |
| Stichwort: | Jugend- und Auszubildendenvertretung |
| Leitsatz: | Beantragt ein Arbeitgeber die Feststellung, dass zwischen ihm und einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Weiterbeschäftigungsverhältnis wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BPersVG nicht zustande gekommen ist, ist hierüber im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. Wer im Rahmen einer Ausbildung an einer berufsbildenden Schule i.S.v. § 2 Abs. 1 BBiG (hier: Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin an einer Fachschule für Sozialpädagogik) bei einem kommunalen Arbeitgeber ein Berufspraktikum absolviert, ist kein Auszubildender im Sinne des § 9 Abs. 1 BPersVG. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, PL 15 S 1/06 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, NPersVG |
| Schlagworte: | Diskriminierungsschutz, Eigenbetrieb, Elternzeit, Haushaltskonsolidierung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Missbrauchskontrolle, Stellenbesetzung, Stellenschaffung, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsanspruch |
| Stichwort: | Jugend- und Auszubildendenvertretung |
| Leitsatz: | Bei der Frage der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Jugend- und Auszubildendendenvertreters ist bei einer gegenüber dem Träger wirtschaftlich verselbstständigten Organisationseinheit (hier: kommunaler Eigenbetrieb) auf der Ebene der Entscheidung über die Mittelverwendung bzw. Stellenschaffung im Hinblick auf § 9 BPersVG bzw. § 58 NPersVG lediglich eine Missbrauchskontrolle vorzunehmen. Erst auf der zweiten Entscheidungsebene, nämlich derjenigen der Stellenbesetzung, kommt der in § 9 BPersVG bzw. § 58 NPersVG normierte qualifizierte Diskriminierungsschutz umfassend zum Tragen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 18 LP 7/05 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, NPersVG |
| Schlagworte: | Amtsgerichtsdirektor, Arbeitgeber, Auflösungsantrag, Behördenleiter, Dienststellenleiter, Einstellungsstopp, Jugend- und Auszubildendenvertretung, unternehmensbezogenes Geschäft, Vertretungsbefugnis, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsanspruch |
| Stichwort: | Jugend- und Auszubildendenvertretung |
| Leitsatz: | 1. Stellt ein nach abstrakt-generellen Regelungen zur gerichtlichen Vertretung des Arbeitgebers (hier: Land) befugter Behördenleiter (hier: Amtsgerichtsdirektor) den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 58 Abs. 4 Satz 1 NPersVG bzw. § 9 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 107 Satz 2 BPersVG ohne ausdrücklichen Hinweis darauf, dass er für den Arbeitgeber handelt, kann der Antrag gleichwohl unter dem Gesichtspunkt eines "unternehmensbezogenen Geschäfts" dem Arbeitgeber zugerechnet werden. Dies gilt dann, wenn der Sache nach kein Zweifel daran bestehen kann, dass der Behördenleiter als Vertreter des Arbeitgebers und nicht lediglich in seiner Eigenschaft als Dienststellenleiter handeln wollte. 2. Zur Frage der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters im Justizbereich im Falle eines Einstellungsstopps. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 18 LP 3/07 | |
| Rechtsgebiete: | PersVG LSA |
| Schlagworte: | Ersatzmitglied, Jugend- und Auszubildendenvertretung |
| Stichwort: | Jugend- und Auszubildendenvertretung |
| Leitsatz: | Der gelegentliche Eintritt als Ersatzmitglied in die Jugend- und Auszubildendenvertretung löst keinen Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß § 9 Abs. 2 PersVG LSA aus. Es begründet auch nicht den nachwirkenden Schutz des § 9 Abs. 3 PersVG LSA. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 19/06 | |
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