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jüdisches Eigentum

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 22.06 vom 29.03.2007

Rechtsgebiete:7. FeststellungsDV, AusglLeistG, LAG, REAO, RepG, VermG
Schlagworte:Arisierungskauf, Ausschluss von Entschädigungsleistungen, Eigentum, jüdisches -, Erwerb unter Wert, Einheitswert, Entschädigungsleistungen, Ausschluss von -, jüdisches Eigentum, Kaufpreis, unangemessener, Missbrauch, schwerwiegender -, der eigenen Stellung, Missverhältnis, gravierendes -, von Kaufpreis und Verkehrswert, Nationalsozialistisches Unrechtssystem, schwerwiegender Missbrauch der eigenen Stellung, Stellung, schwerwiegender Missbrauch der eigenen -, Verkehrswert
Stichwort:jüdisches Eigentum
Leitsatz:1. Eine missbrauchsfähige Stellung im Sinne des § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG setzt keine besondere Stellung im nationalsozialistischen Unrechtssystem voraus, es genügt die Stellung von nicht selbst Verfolgten beim Erwerb von Eigentum verfolgter Personen.

2. Für einen "schwerwiegenden" Missbrauch reicht ein lediglich unangemessener Kaufpreis nicht aus; erforderlich ist, soweit nicht andere Missbrauchsumstände hinzutreten, ein gravierendes Missverhältnis zum maßgeblichen Wert. Als Leitlinie hierfür gilt eine Unterschreitung des damaligen Verkehrswerts um mehr als 25 v.H.; ist der Verkehrswert nicht bekannt, ist an festgestellte Einheitswerte anzuknüpfen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 22.06



BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 57.02 vom 03.01.2003

Rechtsgebiete:VermG, REAO
Schlagworte:Jüdisches Eigentum, Zwangsverkauf, Veräußerung durch Nachlasspfleger, Vermutungsregelung
Stichwort:jüdisches Eigentum
Leitsatz:Die Veräußerung eines Grundstücks, das zum Nachlass eines verstorbenen Juden gehörte, durch den Nachlasspfleger im Jahr 1939 stellt einen Zwangsverkauf i.S. von § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 REAO dar, wenn die Erben ebenfalls Verfolgte i.S. von § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG waren.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 57.02

BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 56.98 vom 18.06.1998

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Schädigung während der NS-Zeit, Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten Mächte, kollektive Verfolgung jüdischer Mitbürger, jüdisches Eigentum, angemessener Kaufpreis, Verkehrswert, Einheitswert, Großparzellierer, Vermutung.
Stichwort:jüdisches Eigentum
Leitsatz:Leitsätze:

1. Jüdische Mitbürger gehörten bereits vom 30. Januar 1933 an i.S.d. § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO zu einem Personenkreis, den in seiner Gesamtheit die deutsche Regierung und die NSDAP durch ihre Maßnahmen unter anderem aus Gründen der Rasse, Religion oder Nationalität vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands auszuschließen beabsichtigten.

2. Die Angemessenheit eines Kaufpreises im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 REAO kann sich in keinem Fall aus einem Vergleich mit Veräußerungen anderer Verfolgter oder anderen Veräußerungen desselben Verfolgten ergeben (im Anschluß an Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112).

3. Unterschritt der für ein Grundstück entrichtete Kaufpreis den im Zeitpunkt der Veräußerung geltenden Einheitswert des Grundstücks, kann die Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlusts gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 REAO nur durch den Beweis widerlegt werden, daß der Verkehrswert ausnahmsweise niedriger als der Einheitswert war (im Anschluß an BVerwG a.a.O.).

Beschluß des 8. Senats vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 -

I. VG Cottbus vom 12.11.1997 - Az.: VG 1 K 181/95 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 56.98


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