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BAG – Urteil, 9 AZR 39/97 vom 11.08.1998

Rechtsgebiete:BGB, LPVG NRW
Schlagworte:Job-Ticket - Gleichbehandlung
Stichwort:Job-Ticket
Leitsatz:Leitsätze:

1. Der öffentliche Arbeitgeber ist aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gehindert, durch eine sachfremde Gruppenbildung Arbeitnehmer von der Ausgabe eines Job-Tickets auszuschließen.

2. Sind die in den Außenstellen einer Dienststelle beschäftigten Bediensteten nur zu einem geringen Teil bereit, sich an den Kosten eines Job-Tickets zu beteiligen, ist es nicht sachfremd, das Job-Ticket nur an Beschäftigte in der Hauptstelle auszugeben, wenn sich dort eine bedeutend größere Anzahl beteiligt als in den Außenstellen.

Aktenzeichen: 9 AZR 39/97
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 11. August 1998
- 9 AZR 39/97 -

I. Arbeitsgericht
Siegburg
- 3 Ca 229/96 -
Urteil vom 12. Juni 1996

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 8 Sa 892/96 -
Urteil vom 06. November 1996
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 39/97




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