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Jahressonderzahlung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 289/08 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Jahressonderzahlung, Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung, AGB-Kontrolle
Stichwort:Jahressonderzahlung
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 289/08



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 Sa 555/08 vom 12.01.2009

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Jahressonderzahlung
Stichwort:Jahressonderzahlung
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 Sa 555/08

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 864/07 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:TVG, BGB
Schlagworte:Jahressonderzahlung, betriebliche Übung, abändernde betriebliche Übung, akzessorisch, Gesamtschuldner, Sicherungsrecht, Haftungsbeschränkung, Insolvenzverwalter, Konkursverwalter, Ausschlussfrist, Nachwirkung, Tarifvertrag
Stichwort:Jahressonderzahlung
Leitsatz:1. Die Nachwirkung eines Tarifvertrages erstreckt sich nicht auf Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird.

2. Eine vor Eröffnung des Konkursverfahrens bestehende betriebliche Übung wird nicht zwingend dadurch abgeändert, dass der Konkursverwalter während des 11-jährigen Konkursverfahrens Sonderzahlungen jeweils nur entsprechend den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten gewährt. Aus der widerspruchslosen Entgegennahme einer gekürzten Sonderzahlung durfte der Konkursverwalter unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles objektiv nicht schließen, dass sich die Arbeitnehmer mit einer Änderung des Inhaltes des Arbeitsvertrages auf Dauer einverstanden erklärt haben. Ihr Einverständnis kann vielmehr nur auf das jeweilige Jahr der Sonderzahlung bezogen werden.

3. Die Haftung des Betriebsveräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB ist nicht entsprechend den akzessorischen Sicherungsrechten zu behandeln und führt nicht zu einer Beschränkung der Haftung des Betriebsveräußerers entsprechend § 767 Abs. 1 BGB. Ein mit dem Betriebserwerber vereinbarter Erlass wirkt deshalb gemäß § 423 BGB nur dann auch für den Betriebsveräußerer, wenn die Vertragsschließenden das ganze Schuldverhältnis aufheben wollten.

4. Der Konkursverwalter ist dazu verpflichtet, sämtliche ihm als Arbeitgeber obliegenden Pflichten zu erfüllen. Erfüllt er während seiner Amtstätigkeit diese Verbindlichkeiten schlecht, nicht rechtzeitig oder gar nicht, so stellen die sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüche lediglich Masseverbindlichkeiten dar, für die die Masse haftet. Eine persönliche Haftung wird nur in den Fällen angenommen, in denen der Konkursverwalter in besonderem Maß ein persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 864/07

LAG-KOELN – Urteil, 3 Sa 406/07 vom 01.08.2007

Rechtsgebiete:TVG, BetrVG
Schlagworte:Jahressonderzahlung, Nachwirkung, andere Abmachung, Tarifpluralität
Stichwort:Jahressonderzahlung
Leitsatz:Andere Abmachung i. S. v. § 4 Abs. 5 TVG kann sowohl ein neuer Tarifvertrag als auch eine Betriebsvereinbarung oder eine individualvertragliche Vereinbarung sein. Voraussetzung ist aber immer, dass diese Abmachung für das konkrete Arbeitsverhältnis gilt und das jeweilige Arbeitsverhältnis erfasst.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 406/07


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