JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > J > Jahresarbeitsverdienst
| Rechtsgebiete: | SGB VII |
| Schlagworte: | Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Wiedererkrankung -Regelentgelt - Jahresarbeitsverdienst - satzungsmäßige MindestVersicherungssumme - satzungsgemäß vereinbarter Jahresarbeitsverdienst - freiwillig versicherter Unternehmer - Überweisung in die Zuständigkeit eines anderen Unfallversicherungsträgers |
| Stichwort: | Jahresarbeitsverdienst |
| Leitsatz: | Ein freiwillig versicherter Unternehmer, dessen umgestaltetes Unternehmen zu einem anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung überwiesen worden ist, hat wegen eines vor dem Trägerwechsel erlittenen Versicherungsfalls im Falle seiner Wiedererkrankung Anspruch auf Verletztengeld auf der Grundlage des mit dem entschädigungspflichtigen Träger zuletzt satzungsgemäß vereinbarten Jahresarbeitsverdienstes. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 33/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII, RVO, GG |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Regelentgelt - Jahresarbeitsverdienst - Berufsausbildung - Qualifizierungsmaßnahme - Ausbildungsberuf - Ausbildung - Beruf - ungelernte Tätigkeit - Berufsausbildungsbeihilfe - Hauspflegehelferin - Gleichheitssatz |
| Stichwort: | Jahresarbeitsverdienst |
| Leitsatz: | Eine Maßnahme, die nicht zu einem qualifizierten beruflichen Abschluss führt, ist keine Berufsausbildung iS des § 90 SGB 7. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 3/05 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII, SGB V |
| Schlagworte: | Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes - Sonderrechtsnachfolge - Berufskrankheit - pflichtversicherter Unternehmer - Satzung - Versicherungssumme - Jahresarbeitsverdienst - Vergleichsberechnung - Wiedererkrankung - allgemeiner Gleichheitssatz - Gleichbehandlungsgebot |
| Stichwort: | Jahresarbeitsverdienst |
| Leitsatz: | Die Höhe des Verletztengeldes eines nach der Satzung des Unfallversicherungsträgers pflichtversicherten Unternehmers, der infolge dieser Tätigkeit eine Berufskrankheit erlitten hat, bestimmt sich nach seinem unter Berücksichtigung des § 84 SGB 7 berechneten Jahresarbeitsverdienst. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 25/04 R | |
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