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Jahresabschluss

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, I B 4/09 vom 03.06.2009

Rechtsgebiete:GewStG, FGO
Stichwort:Jahresabschluss
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, I B 4/09



BFH – Urteil, IV R 27/06 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:GG, ZRFG
Schlagworte:Zonenrandförderung: Selbstbindung der Finanzverwaltung an einschlägige Verwaltungsanweisungen - betriebsvermögensmäßige Verbindung von Besitz- und Betriebsgesellschaft
Stichwort:Jahresabschluss
Leitsatz:1. Der Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 3 Abs. 1 ZRFG, wenn die Finanzverwaltung in einschlägigen Verwaltungsanweisungen eine dahingehende Selbstbindung eingegangen ist.

2. Bei einer Betriebsaufspaltung sind Besitz- und Betriebsgesellschaft dann betriebsvermögensmäßig miteinander verbunden, wenn sich die personelle Verflechtung aus der Beteiligung an den Gesellschaften ergibt und nicht nur auf einem rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnis beruht (Konkretisierung des BFH-Beschlusses vom 26. März 1993 III S 42/92, BFHE 171, 164, BStBl II 1993, 723).
Volltext: BFH - Urteil, IV R 27/06

BFH – Urteil, I R 44/08 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:KStG 1999, HGB, GmbHG
Schlagworte:Herstellung einer Ausschüttungsbelastung nach § 27 KStG a.F. - Zuordnung einer Gewinnausschüttung zu einem abgelaufenem Wirtschaftsjahr - Wirksamkeit eines Beschlusses über die Ausschüttung eines tatsächlich nicht vorhandenen Gewinns - Verfügungszeitpunkt über Rücklagen für eigene Anteile - Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG a.F.
Stichwort:Jahresabschluss
Leitsatz:Eine Gewinnausschüttung kann nur insoweit "für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr" i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG 1999 erfolgen, als sich aus dem Jahresabschluss für das betreffende Wirtschaftsjahr ein verteilungsfähiger Gewinn ergibt. Daran fehlt es, soweit in dem Jahresabschluss eine Rücklage für eigene Anteile gebildet worden ist, die nach den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften in jenem Wirtschaftsjahr nicht aufgelöst werden durfte.
Volltext: BFH - Urteil, I R 44/08

BFH – Urteil, I R 74/08 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:EStG 1997
Schlagworte:Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern
Stichwort:Jahresabschluss
Leitsatz:1. Nur ein Wertverlust, der mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauert, ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern eine Teilwertabschreibung (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

2. Die verbleibende Nutzungsdauer ist bei Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG 1997, bei anderen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nach den amtlichen AfA-Tabellen zu bestimmen (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 25. Februar 2000, BStBl I 2000, 372 Tz. 6). Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, das Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu veräußern.
Volltext: BFH - Urteil, I R 74/08


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