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Jahresabrechnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 278/03 vom 16.10.2006

Rechtsgebiete:FGG, WEG
Schlagworte:WEG, Wohnungseigentümer, Jahresabrechnung, Bilanz, Einnahmenrechnung, Ausgabenrechnung, Vermögensübersicht, Kaltwasserkosten, Kabelanschlussgebühren, Amtsermittlung
Stichwort:Jahresabrechnung
Leitsatz:1. Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kann auf einzelne selbständige Rechnungsposten beschränkt werden. Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind.

2. Die Jahresabrechnung ist keine Bilanz und keine Gewinn- und Verlustrechnung; sie ist vielmehr eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Werden dennoch in der Gesamtabrechnung Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die außerhalb des Abrechnungsjahres geleistete Zahlungen betreffen, so müssen diese jedenfalls offen und in übersichtlicher Weise ausgewiesen werden.

3. Es bedarf einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer, wenn diese eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer über einen längeren Zeitraum Eigentümerbeschlüsse mit einer entsprechenden oder "ähnlichen" Abrechnungsform hingenommen haben, indem sie sie nicht angefochten haben, reicht hierfür nicht aus.

4. Eine Vermögensübersicht ist nicht zwingend Bestandteil der Abrechnung; sie stellt in der Regel als Auskunft eine Information der Wohnungseigentümer dar. Ist sie jedoch im Einzelfall als Teil der Gesamtabrechnung gedacht und mithin auch Gegenstand des Eigentümerbeschlusses geworden, kann dieser auch auf Antrag für ungültig erklärt werden.

5. Zur Verteilung von Kaltwasserkosten und Kabelanschlussgebühren in der Jahresabrechnung.

6. Im Wohnungseigentumsverfahren als echtem Streitverfahren besteht die Ermittlungspflicht des Gerichts nur insoweit, als der Vortrag der Beteiligten oder der im Übrigen festgestellte Sachverhalt Anlass zu weiteren Ermittlungen gibt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 278/03



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 209/06 vom 11.09.2006

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, KostO
Schlagworte:Wohnungseigentum, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Verjährung, Hemmung, Gerichtskostenvorschuss, Zustellung, Jahresabrechnung, Abrechnung
Stichwort:Jahresabrechnung
Leitsatz:1. Zu Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft aus beschlossenen Einzelabrechnungen gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern verjähren in drei Jahren

2. § 167 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 209/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 292/04 vom 13.01.2006

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Verfahrensstandschaft, Prozessstandschaft, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Verwalter, Beitreibungsverfahren, Jahresabrechnung, Wohngeld
Stichwort:Jahresabrechnung
Leitsatz:1. Durch Mehrheitsbeschluss kann der jeweilige Verwalter ermächtigt werden, rückständiges Wohngeld als Verfahrensstandschafter gerichtlich geltend zu machen.

2. Eine derartige bei Anhängigmachung eines Antrags der Gemeinschaft im WEG-Verfahren bestehende Ermächtigung gilt auch nach Abberufung des Verwalters weiter, es sei denn, sie wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft widerrufen oder der neue Verwalter tritt in das Verfahren ein.

3. Im Zahlungsverfahren kann sich der Wohngeldschuldner nicht mehr auf die Unrichtigkeit der Jahresabrechnung berufen, wenn Bestandskraft der Genehmigungsbeschlüsse eingetreten ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 292/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 130/03 vom 15.11.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Jahresabrechnung, Ungültigkeit
Stichwort:Jahresabrechnung
Leitsatz:1. Ein Eigentümerbeschluss über eine Jahresabrechnung kann bei unbeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig erklärt werden, die mit Mängeln behaftet sind.

2. Zur Frage, wann eine teilweise Ungültigerklärung nicht mehr in Betracht kommt
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 130/03


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