JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > J > Jahr und Tag
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Urteil ohne Gründe, nachträgliche Zustellung |
| Stichwort: | Jahr und Tag |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt mit Ablauf der Fünf-Monatsfrist der §§ 516, 552 ZPO nicht die Berufungs- bzw. Revisionsfrist, sondern wegen Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (Bestätigung von BAGE 85, 208). 2. Wird innerhalb von 16 Monaten nach Verkündung das Urteil mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung zugestellt, so läuft ab Zustellung die Berufungs- bzw. Revisionsfrist. 3. Bei einer späteren Zustellung des Urteils bleibt es bei der Frist von 17 Monaten nach §§ 516, 552 ZPO; § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (im Anschluß an BAG 23. November 1994 - 4 AZR 743/93 - AP ArbGG 1979 § 9 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 9 Nr. 9). Aktenzeichen: 2 AZR 584/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 584/99 - I. Arbeitsgericht Frankfurt am Main - 13 Ca 7050/98 - Urteil vom 23. April 1998 II. Landesarbeitsgericht Hessisches - 13 Sa 498/99 - Urteil vom 7. Juli 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 584/99 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG, SchwbG, ArbGG, ZPO, LPVG NW, BPersVG |
| Schlagworte: | Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Funktionsträgers und Erfordernis der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle |
| Stichwort: | Jahr und Tag |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Bedarf die fristlose Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer der Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 103 BetrVG bzw. des Personalrats nach dem entsprechenden Personalvertretungsrecht, so sind bei Verweigerung der Zustimmung im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren alle Gründe für die Unwirksamkeit der beabsichtigten Kündigung zu prüfen. Der Arbeitnehmer kann sich nach rechtskräftiger Zustimmungsersetzung grundsätzlich nicht mehr auf Kündigungshindernisse berufen, die er schon im Zustimmungsersetzungsverfahren hätte einwenden können. 2. Dies gilt jedoch nicht für solche Kündigungshindernisse, die - wie die fehlende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten - noch nach Abschluß des betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens beseitigt werden können. Auch die erst später mit Rückwirkung festgestellte Schwerbehinderung ist als neue Tatsache im Kündigungsschutzprozeß berücksichtigungsfähig. Aktenzeichen: 2 AZR 276/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - I. Arbeitsgericht Düsseldorf - 11 Ca 7022/97 - Urteil vom 29. Oktober 1998 II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 1950/98 - Urteil vom 18. März 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 276/99 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, NV-Solo, TVM, LPVG-BW, ArbGG |
| Schlagworte: | Außerordentliche Kündigung |
| Stichwort: | Jahr und Tag |
| Leitsatz: | Leitsätze: Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB und vergleichbaren Tarifbestimmungen kann auch dann vorliegen, wenn dem Arbeitgeber zwar zunächst eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum, nicht jedoch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist (vgl. BAG 14. März 1968 - 2 AZR 197/67 - AP HGB § 72 Nr. 2). Zum Prüfungsmaßstab bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer ohne Gewährung einer der "fiktiven" Frist zur ordentlichen Beendigung entsprechenden Auslauffrist. Aktenzeichen: 2 AZR 259/99 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - I. Arbeitsgericht Köln - 10 Ca 8971/97 - Urteil vom 27. Mai 1998 II. Landesarbeitsgericht Köln - 12 Sa 1136/98 - Urteil vom 26. Februar 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 259/99 | |
| Rechtsgebiete: | TV- ZuwendungAngO, EStG, BGB |
| Schlagworte: | Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer |
| Stichwort: | Jahr und Tag |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Bestimmt ein Tarifvertrag, daß eine Zuwendung unter bestimmten Voraussetzungen "in voller Höhe" zurückzuzahlen ist, umfaßt die Rückzahlungsverpflichtung auch die vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer. 2. Für eine Zug um Zug Verurteilung zur Rückzahlung gegen die Abgabe einer Erklärung des Arbeitgebers, einen möglichen Steuernachteil des Arbeitnehmers zu ersetzen, besteht dann keine Rechtsgrundlage. Aktenzeichen: 10 AZR 257/99 Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 5. April 2000 - 10 AZR 257/99 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 26. Januar 1998 Berlin - 93 Ca 42321/97 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 15. Januar 1999 Berlin - 8 Sa 87/98 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 257/99 | |
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