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Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 424/98 vom 18.08.1999

Rechtsgebiete:Zuwendungs-TV, BeschFG
Schlagworte:Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit
Stichwort:Jahr und Tag
Leitsatz:Leitsätze:

Die Regelung des § 2 Abs. 1 Unterabs. 1 Zuwendungs-TV, wonach die jährliche Zuwendung 100 v.H. der Urlaubsvergütung beträgt, die dem Angestellten zugestanden hätte, wenn er während des ganzen Monats September Erholungsurlaub gehabt hätte, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Aktenzeichen: 10 AZR 424/98
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 18. August 1999
- 10 AZR 424/98 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 7 Ca 284/96 -
Urteil vom 27. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 3 Sa 25/97 -
Urteil vom 28. November 1997
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 424/98



BAG – Urteil, 2 AZR 55/99 vom 12.08.1999

Rechtsgebiete:KSchG, GG, WaffG, VBG, TVAL II
Schlagworte:Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung
Stichwort:Jahr und Tag
Leitsatz:Leitsatz:

Ein Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen.

Aktenzeichen: 2 AZR 55/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 12. August 1999
- 2 AZR 55/99 -

I. Arbeitsgericht
Bielefeld
- 3 (7) Ca 3176/97 -
Urteil vom 25. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 19 Sa 853/98 -
Urteil vom 02. November 1998
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 55/99

BAG – Urteil, 1 AZR 735/98 vom 03.08.1999

Rechtsgebiete:GG, BGB
Schlagworte:Gekürzte Jahressonderzuwendung nach Streikteilnahme
Stichwort:Jahr und Tag
Leitsatz:Leitsätze:

1. Während der Teilnahme am Streik ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

2. Sieht ein Tarifvertrag die anteilige Kürzung einer Jahressonderzuwendung für alle Zeiten vor, in denen das Arbeitsverhältnis "kraft Gesetzes oder Vereinbarung oder aus sonstigen Gründen" ruht, erfaßt eine solche Regelung mangels anderer Hinweise auch das Ruhen während eines Streiks.

3. Da eine solche Kürzung nur die im Tarifvertrag vorgegebene Ordnung vollzieht, liegt in ihr keine unzulässige Maßregelung wegen der Teilnahme am Streik.

Aktenzeichen: 1 AZR 735/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 3. August 1999
- 1 AZR 735/98 -

I. Arbeitsgericht
Hannover
- 1 Ca 445/97 -
Urteil vom 19. November 1997

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 11 Sa 179/98 -
Urteil vom 27. April 1998
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 735/98

BAG – Beschluss, 1 ABR 66/98 vom 20.07.1999

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle
Stichwort:Jahr und Tag
Leitsatz:Leitsätze:

Der Betriebsrat kann den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs in zulässiger Weise darauf stützen, daß die Einigungsstelle zu Unrecht vom Bestehen eines Mitbestimmungsrechts ausgegangen sei.

Aktenzeichen: 1 ABR 66/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 20. Juli 1999
- 1 ABR 66/98 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 12 BV 237/96 -
Beschluß vom 30. September 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 3 TaBV 100/97 -
Beschluß vom 27. Juli 1998
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 66/98


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