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Jagdsteuer

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 247/04 vom 22.09.2008

Rechtsgebiete:GG, AO, ThürVerf, ThürKAG, ThürVKO, ThürKO, ThürBekVO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Satzung, Wirksamkeit, Bekanntmachung, Form, (rechtsstaatliche) Anforderungen, Hauptsatzung, Heilung, (echte) Rückwirkung, Steuertatbestand, Bestimmtheit, Dartspiel, Auslegung, Vergnügung, Sport, Abgrenzung, Sportförderungsauftrag, Staatsziel
Stichwort:Jagdsteuer
Leitsatz:1. Zur Auslegung der Begriffe "Apparat" und "Gerät" in einer satzungsrechtlichen Regelung über den Steuertatbestand (hier: elektronisches Dartspielgerät).

2. Die Kommunen im Freistaat Thüringen sind von Rechts wegen nicht gehindert, auch sportliche Veranstaltungen der Vergnügungssteuerpflicht zu unterwerfen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 247/04



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LB 9/07 vom 15.02.2008

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Eigenjagdbezirk, Jagdausübung, Jagdausübungsrecht, Jagdsteuer, Kommunalwald, Waldschutz
Stichwort:Jagdsteuer
Leitsatz:Eine kommunale Gebietskörperschaft unterliegt im Einzelfall nicht der Jagdsteuerpflicht für mehrere - ausschließlich aus Wald bestehende - nicht verpachtete Eigenjagdbezirke, wenn sie diese nachvollziehbar allein deshalb nicht verpachtet, weil der Schutz des Kommunalwalds gegen Waldschäden verursachendes Wild durch einen eigenen Einfluss auf die Regulierung des Wildbestands in den Eigenjagdbezirken besser und kostengünstiger gewährleistet werden kann als durch eine Verpachtung der Eigenjagdbezirke.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LB 9/07

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 KN 1/07 vom 12.12.2007

Rechtsgebiete:FAG SH
Schlagworte:Anhörung, Kreisumlage, Schwellenwert, zusätzliche Kreisumlage
Stichwort:Jagdsteuer
Leitsatz:Die Anhörungspflicht des § 28 Abs. 4 FAG gilt über seinen Wortlaut hinaus auch für die Festsetzung des Schwellenwertes für die Erhebung einer zusätzlichen Kreisumlage.

Auch wenn die Kreisumlage ein nachrangiges Deckungsmittel ist, so bedeutet dieser Grundsatz nicht, dass die Kreise vor ihrer Erhebung alle sonstigen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen haben. Er besagt lediglich, dass sie die sonstigen Einnahmen vor der Erhebung einer Umlage zur Deckung der Ausgaben zu verwenden haben.

Eine Kreisumlagequote - erst - dann nicht mehr verfassungsrechtlich akzeptabel, wenn sie jedes vernünftige und vertretbare Maß übersteigt, der Kreis mit ihr willkürlich und rücksichtslos zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden seine kreispolitischen Interessen verfolgt und die Kreisumlage objektiv geeignet ist, eine unzumutbare Belastung der gemeindlichen Finanzkraft dergestalt zu bewirken, dass sie die Möglichkeit zur kraftvollen eigenverantwortlichen Betätigung verlieren (wie Senatsurteil v. 20.12.1994 - 2 K 4/94-).
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 KN 1/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 KN 10/07 vom 03.12.2007

Rechtsgebiete:GG, NKAG
Schlagworte:Aufwandsteuer, Befreiung, Eigenjagdbezirk, Gestaltungsfreiheit, Jagdbezirk, Jagdsteuer, Jagdwert, Staatszielbestimmung
Stichwort:Jagdsteuer
Leitsatz:1. Die Staatszielbestimmung in Art. 20 a GG steht der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Erhebung einer Jagdsteuer nicht entgegen.
2. Die Befreiung der nicht verpachteten Eigenjagdbezirke des Bundes und des Landes von der Jagdsteuer durch § 3 Abs. 2 Satz 2 NKAG ist - weiterhin - nicht zu beanstanden.

3. Eine für nicht verpachtete Eigenjagden bestimmte Besteuerung mit 50 % des - unter Berücksichtigung nur der Pachtpreise ermittelten - durchschnittlichen Jagdwertes aller verpachteten Jagdbezirke ist durch die dem Ortsgesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen eingeräumte weitgehende Gestaltungsfreiheit gedeckt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 KN 10/07


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