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Jagdschutz

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 KN 10/07 vom 03.12.2007

Rechtsgebiete:GG, NKAG
Schlagworte:Aufwandsteuer, Befreiung, Eigenjagdbezirk, Gestaltungsfreiheit, Jagdbezirk, Jagdsteuer, Jagdwert, Staatszielbestimmung
Stichwort:Jagdschutz
Leitsatz:1. Die Staatszielbestimmung in Art. 20 a GG steht der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Erhebung einer Jagdsteuer nicht entgegen.
2. Die Befreiung der nicht verpachteten Eigenjagdbezirke des Bundes und des Landes von der Jagdsteuer durch § 3 Abs. 2 Satz 2 NKAG ist - weiterhin - nicht zu beanstanden.

3. Eine für nicht verpachtete Eigenjagden bestimmte Besteuerung mit 50 % des - unter Berücksichtigung nur der Pachtpreise ermittelten - durchschnittlichen Jagdwertes aller verpachteten Jagdbezirke ist durch die dem Ortsgesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen eingeräumte weitgehende Gestaltungsfreiheit gedeckt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 KN 10/07



BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 06.3006 vom 28.03.2007

Rechtsgebiete:VwGO, BayBO, BauGB
Schlagworte:vorläufiger Rechtsschutz, Beseitigungsanordnung für bauliche Anlagen zur Wildfütterung im Außenbereich, Sofortvollzug, jagdrechtliches Fütterungsverbot, standortgebundenes Vorhaben, Beeinträchtigung von Schutzwald, Nutzungsuntersagung als milderes Mittel
Stichwort:Jagdschutz
Leitsatz:Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung für eine Wildfütterungsanlage wegen einer erheblichen Gefährdung von Bergschutzwald durch Wildverbiss.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 CS 06.3006

BSG – Urteil, B 2 U 5/04 R vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:WaffRNeuRegG, SGB VII, BJagdG, BGB
Stichwort:Jagdschutz
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 5/04 R

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 KN 43/02 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:GG, NJagd, NNatSchG, VwGO
Schlagworte:Fischerei, Fischfang, Gleichheitssatz, Jagd, Naturschutz - Vogelschutz, Naturschutzgebiet, Naturschutzgebietsverordnung, Teilnichtigkeit
Stichwort:Jagdschutz
Leitsatz:1. Gemäß § 24 Abs. 2 NNatSchG kann in einem Naturschutzgebiet, das vorrangig dem Schutz der Lebensstätten von Vögeln dient, grundsätzlich die fischereiliche Nutzung verboten werden.

2. Nach Art. 3 Abs. 1 GG darf aber ein solches Verbot der fischereilichen Nutzung ohne hinreichenden Grund nicht weiter gehen als Beschränkungen der Jagd gemäß § 9 Abs. 4 NJagdG in demselben Naturschutzgebiet.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 KN 43/02


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