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Jagdrecht

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10098/09.OVG vom 24.06.2009

1. Ein Ratsmitglied ist wegen eines möglichen unmittelbaren Vor- oder Nachteils bereits dann nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO von der Mitwirkung an einer Ratsentscheidung ausgeschlossen, wenn eine enge persönliche Beziehung zum Beratungsgegenstand besteht, welche nach den gesamten Umständen die Besorgnis nahelegt, das Mitglied werde aufgrund eigener Interessen nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln. Eine direkte Kausalität zwischen Ratsentscheidung und möglichen vor- oder nachteiligen Folgen ist nicht erforderlich.

2. Von der Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung eines Golfplatzes ist ein Gemeinderatsmitglied gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO ausgeschlossen, wenn es im Plangebiet im größeren Umfang Grundstücke (hier: insgesamt 43.000 qm) gepachtet hat und diese als Jagdpächter nutzt.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 700/06 vom 28.05.2009

Die grundsätzliche Pflicht, besonders und streng geschützte Vögel und deren Auswirkungen auf privates Eigentum zu dulden, stellt in aller Regel eine im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums liegende Verpflichtung und deshalb hinzunehmende mittelbare Eigentumsschranke i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 KN 11/07 vom 26.03.2009

1. Im Rahmen einer Normenkontrolle gegen die Darstellung von Vorrangflächen für Windenergienutzung in einem Regionalen Raumordnungsprogramm sind bei der Prüfung der Möglichkeit einer Verletzung des Abwägungsgebotes zu Lasten des Eigentümers eines außerhalb des Plangebietes gelegenen Grundstücks die Unterschiede hinsichtlich der materiellen und verfahrensmäßigen Anforderungen von Raumordnungsplanung und Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die Ermittlung der berührten privaten Belange kann regelmäßig pauschaler und die Abwägung bei der Festlegung raumordnerischer Ziele regelmäßig grobmaschiger ausfallen als bei der Bauleitplanung.

2. Der Eigentümer eines außerhalb des Plangebietes gelegenen Kulturdenkmals kann die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag im Regelfall nicht damit begründen, dass die Darstellung von Vorrangflächen für Windenergie in einem Regionalen Raumordnungsprogramm Belangen des Denkmalschutzes widersprechen. Die Unterschutzstellung als Kulturdenkmal vermittelt dem Denkmaleigentümer keinen abwägungserheblichen privaten Belang.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LB 63/07 vom 23.02.2009

1. Abrundungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, haben mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes ihre Geltung nicht verloren.

2. Änderungen der Eigentumsverhältnisse lassen die Wirksamkeit einer unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassenen Abrundungsverfügung grundsätzlich unberührt.

3. Der Erwerb des Eigentums an weiteren Flächen durch den Eigenjagdbesitzer hat nicht zur Folge, dass sich die Abrundungsverfügung auf andere Weise im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVwG erledigt.

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 452/06 vom 27.10.2008

Zur Vertretungsbefugnis des im Namen der Jagdgenossenschaft handelnden Jagdvorstehers im gerichtlichen Verfahren.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 A 991/08 vom 03.09.2008

Eine die Gebührenfolge auslösende Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG ist auch bei Inhabern gültiger Jagdscheine zulässig.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 11351/07.OVG vom 13.08.2008

1. Der Französischen Republik sind im Mundatwald keine hoheitlich-administrativen Befugnisse auf dem Gebiet des Jagdrechts übertragen oder vorbehalten worden.

2. Nach Aufhebung der besatzungsrechtlichen Bestimmungen, mit denen das Mundatwaldgebiet unter vorläufige französische Gebietshoheit gestellt worden war, durch Bundesgesetz mit Wirkung zum 1. Mai 1986 findet das deutsche Recht im Mundatwald wieder uneingeschränkte Anwendung.

3. Es bedurfte keines besonderen legislativen Erstreckungsaktes zur Inkraftsetzung des Grundgesetzes im Mundatwald.

BFH – Urteil, XI R 8/08 vom 13.08.2008

Ein Land- und Forstwirt, der aus seinem Eigenjagdrecht heraus Dritten gegen Entgelt die Teilnahme an Treibjagden gestattet oder sonst die Möglichkeit des Einzelabschusses von Wildtieren einräumt, erbringt insoweit keine land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen i.S. von Art. 25 Abs. 2 5. Gedankenstrich i.V.m. Anhang B der Richtlinie 77/388/EWG und damit keine Dienstleistungen, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterfallen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LB 60/07 vom 16.04.2008

Angliederung einer Fläche an einen Jagdbezirk einer angrenzenden Gemeinde.

BGH – Urteil, III ZR 200/07 vom 21.02.2008

a) Bei einem als Hochwildrevier verpachteten Jagdrevier muss in Bayern Rotwild als Standwild vorkommen. Fehlt es daran, so stehen dem Jagdpächter wegen eines Sachmangels Gewährleistungsrechte zu.

b) Eine Verkürzung der Pachtzeit zugunsten des Verpächters mit Rücksicht auf die für Niederwildreviere übliche geringere Vertragsdauer ist dann weder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage noch aus dem Gesichtspunkt ergänzender Vertragsauslegung gerechtfertigt.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LB 9/07 vom 15.02.2008

Eine kommunale Gebietskörperschaft unterliegt im Einzelfall nicht der Jagdsteuerpflicht für mehrere - ausschließlich aus Wald bestehende - nicht verpachtete Eigenjagdbezirke, wenn sie diese nachvollziehbar allein deshalb nicht verpachtet, weil der Schutz des Kommunalwalds gegen Waldschäden verursachendes Wild durch einen eigenen Einfluss auf die Regulierung des Wildbestands in den Eigenjagdbezirken besser und kostengünstiger gewährleistet werden kann als durch eine Verpachtung der Eigenjagdbezirke.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 KN 10/07 vom 03.12.2007

1. Die Staatszielbestimmung in Art. 20 a GG steht der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Erhebung einer Jagdsteuer nicht entgegen.
2. Die Befreiung der nicht verpachteten Eigenjagdbezirke des Bundes und des Landes von der Jagdsteuer durch § 3 Abs. 2 Satz 2 NKAG ist - weiterhin - nicht zu beanstanden.

3. Eine für nicht verpachtete Eigenjagden bestimmte Besteuerung mit 50 % des - unter Berücksichtigung nur der Pachtpreise ermittelten - durchschnittlichen Jagdwertes aller verpachteten Jagdbezirke ist durch die dem Ortsgesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen eingeräumte weitgehende Gestaltungsfreiheit gedeckt.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 B 703/07 vom 26.06.2007

§ 14a Abs. 8 Nr. 1 SchwPestV kann auch Grundlage dafür sein, Jagdausübungsberechtigte zu verpflichten, monatlich eine bestimmte Anzahl von Wildschweinen zu töten.

OLG-THUERINGEN – Urteil, Bl U 594/06 vom 21.02.2007

1. Das Jagdausübungsrecht als ein "Stück abgespaltenes Eigentum" erstarkt in der Hand einer Jagdgenossenschaft zu einem geschützten Recht - sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB - und genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG.

2. Durchschneiden Trassen eines Bauvorhabens (einer Bundesstraße) eine Teilfläche des Jagdbezirks (einer Jagdgenossenschaft), erschöpft sich ein solcher Eingriff - ohne Betretungsverbot - nicht in der faktischen Beeinträchtigung des Jagdausübungsrechts.

Vielmehr kann ein unmittelbarer - und damit ein entschädigungsrelevanter - Eingriff auch daraus resultieren, dass trotz grundsätzlicher Zugangsmöglichkeit die Jagdausübung aufgrund eines anderen rechtlichen Verbots zu unterbleiben hat.

3. Ein solches Verbot kann sich - fallbezogen - aus § 1 StVO bzw. § 20 Abs. 1 BJagdG konstituieren, wonach bei einer Güterabwägung der Sicherheit des Straßenverkehrs ein höherrangiger Wert als der Jagdausübung beizumessen ist, mithin von einem Jagdverbot auf dem Straßenkörper einer Bundesstraße auszugehen ist, wenn durch die Jagdausübung auf der Straße die Sicherheit des Straßenverkehrs, mithin das Leben von Menschen gefährdet wird.

4. Die Höhe der vom Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme zu leistenden Entschädigung kann von einem Sachverständigen nach den Regeln des sog. "objektivierten Pachtzinsdifferenzverfahrens" ermittelt werden; maßgebend für die Entschädigungshöhe ist danach das wirtschaftliche Verwertungspotenzial am Jagdpachtmarkt, soweit es durch den Eingriff geschmälert wird.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-10 U 103/06 vom 14.12.2006

1. Der Jagdausübungsberechtigte hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Wildbestand.

2. Mit dem in der Ausschreibung in Bezug genommenen Abschussplan (hier: festgesetzten Abschuss für die Jagdjahre 1998/1999 bis 2000/2001 von 54 Stück Rehwild), übernimmt der Verpächter keine Zusicherung für einen bestimmten Wildbestand und dessen Bejagdbarkeit.

3. Ist zu Beginn des Jagdpachtvertrages ausdrücklich klargestellt, dass eine Haftung für die Ergiebigkeit der Jagd nicht in Betracht kommt, scheidet eine Zusicherung aus.

4. Enthält die Präambel zu einem Jagdpachtvertrags die Mitteilung, der durchschnittliche Wildschaden der vergangenen Jahre habe ca. 1.000,00 DM betragen, liegt hierin keine Zusicherung, dass sich ein Wildschaden auch für künftige Jahre lediglich auf eine Größenordnung dieser Art belaufen werde.

5. Zur Frage, ob eine unzureichende Mitwirkung der Jagdgenossenschaft bei der Anpachtung von Wildäsungsflächen einen Schadensersatzanspruch des Jagdpächters auslösen kann.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 62/06 vom 17.11.2006

Kein Anspruch des Eigentümers eines Baudenkmals auf Verhinderung potentiell denkmalsbeeinträchtigender Windkraftanlagen in seiner Nachbarschaft.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 ME 116/06 vom 05.09.2006

Wird eine jagdbezirksfreie Fläche nach § 5 BJagdG einem verpachteten Jagdbezirk angegliedert, so ist dazu in Niedersachsen die Zustimmung des Jagdpächters nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn der Jagdpachtvertrag vor dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes im April 2001 geschlossen worden ist.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 97/06 vom 04.09.2006

Zu den Voraussetzungen, unter den eine 1936 ergangene Abrundung eines Jagdbezirks durch Veränderung der Eigentumsverhältnisse unwirksam wird.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 62/06 vom 01.09.2006

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine 1859 nach der Hannoverschen Jagdordnung erlassene Feststellung über die Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk noch heute fortwirkt.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 3280/05 vom 10.08.2006

Die Ermächtigung von Landkreisen und kreisfreien Städten zur Erhebung einer Jagdsteuer wird nicht durch die Staatszielbestimmung "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" des Art. 20a des Grundgesetzes beschränkt.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 334/04 vom 23.03.2006

1. Auslandsjäger, d.h. Personen, die als Jäger (ohne deutschen Jagdschein) Schusswaffen außerhalb des Geltungsbereichs des Waffengesetzes zur Jagd verwenden wollen, sind nicht Jäger im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 WaffG 2002. Jäger nach dieser Vorschrift ist nur der Inhaber eines gültigen Jagdscheins nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BJagdG.

2. Die Aufzählung der Bedürfnisgruppen in § 8 Abs. 1 WaffG 2002 ist nicht abschließend.

3. Für die Anerkennung eines sonstigen Bedürfnisses im Sinne des § 8 Abs. 1 WaffG 2002 reicht nicht jedwedes persönliches Interesse aus.

Der Auslandsjäger muss - neben dem Nachweis der jagdlichen Verwendung der Schusswaffe im Ausland - einen triftigen Grund für den Besitz seiner Jagdflinte im Geltungsberich des Waffengesetzes geltend machen.

4. Das Interesse des Auslandsjägers, die Waffe vor unerlaubtem Zugriff im Ausland schützen und Schießfertigkeiten während des Aufenthalts in Deutschland auffrischen zu wollen, begründet nicht ein waffenrechtliches Bedürfnis.

BGH – Urteil, III ZR 10/05 vom 15.12.2005

Der Eigentümer eines zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks kann die Errichtung eines Hochsitzes oder anderer jagdlicher Anlagen durch den Jagdpächter auf dieser Fläche nicht aus Gewissensgründen verbieten.

BFH – Urteil, V R 28/03 vom 22.09.2005

1. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts wird mit der Verpachtung ihrer Eigenjagd im Rahmen ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gemäß § 2 Abs. 3 UStG gewerblich oder beruflich tätig.

2. § 24 UStG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass er nur die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen i.S. des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG erfasst.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 31.04 vom 14.04.2005

Die im Bundesjagdgesetz festgelegte Zwangsmitgliedschaft kleinerer Grundeigentümer in einer Jagdgenossenschaft verletzt kein höherrangiges Recht.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 10 U 582/04 vom 14.04.2005

Zur fristlosen Kündigung eines Jagdpachtvertrags wegen vertragswidriger Erteilung entgeltlicher Jagderlaubnisscheine.

Eine Jagderlaubnis ist als Entgeltlich anzusehen, wenn ihre Erteilung - auch konkludent - von finanziell nicht unerheblichen Gegenleistungen abhängig gemacht wird - hier: jährlich über 1.000 ¤ -. Unerheblich ist auch, ob die Gegenleistung als Hegebeitrag, Beteiligung an Fütterungskosten oder an Wildschadensersatz usw. bezeichnet und ob sie in Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen erbracht wird.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10085/05.OVG vom 12.04.2005

Die Umstellung eines Berufungsantrages, mit dem die Aufhebung eines schon zuvor erledigten Verwaltungsakts begehrt wird, in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nur innerhalb der Berufungsbegründungsfrist möglich. Danach kann er nur unter der Voraussetzung, dass der rechtzeitig abgegebenen Berufungsbegründung das Fortsetzungsfeststellungsbegehren unzweifelhaft zu entnehmen ist, dahingehend ausgelegt bzw. klargestellt werden.

Zum Umfang der Ermächtigung des § 23 Satz 2 TierSG, Jagdausübungsberechtigte im Rahmen der Bekämpfung der Schweinepest zur Notimpfung von Wildschweinen mittels oraler Immunisierung heranzuziehen.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 20 B 155/05 vom 06.04.2005

Die Ungütigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins nach § 18 Satz 1 BJagdG, den die Behörde nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.10.2002 - BGBl. I 3910 - in Unkenntnis des Vorliegens einer nach der Neufassung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 Abs. 1b WaffG zur jagdrechtlichen Unzuverlässigkeit führenden strafgerichtlichen Verurteilung aus der Zeit vor dem In-Kraft-Treten des genannten Gesetzes erteilt hat, begegnet keinen ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 KS 139/02 vom 25.01.2005

Fernstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren, materielle Präklusion, Planrechtfertigung, Bindungswirkung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen, Trassenwahl, Abwägungsgebot, Reichweite der Schadstoffbelastung der Straßenrandstreifen, Ersatzmaßnahmen auf den Klägern nicht gehörenden Grundstücken, Wildbestand und Eigenjagdbezirk als Abwägungskriterien.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11683/04.OVG vom 14.01.2005

Die zuständige Behörde kann dem Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der diesem durch § 14 b Satz 3 Schweinepest-Verordnung auferlegten Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Auslegung der Impfköder im Rahmen der Notimpfung gegen Schweinepest bei Wildschweinen auch die alleinige Ausbringung der Impfköder aufgeben.

Fraglich und deshalb erst im Berufungsverfahren zu klären ist, ob dies auch für das spätere Einsammeln der von den Wildschweinen nicht aufgenommenen Köder gilt.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 317/03 vom 24.11.2004

1. Die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - ist nach der Einbeziehung der "Tiere" in Art. 20a Grundgesetz im Hinblick auf die Auslegung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz entfallen.

2. § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist unter Beachtung des von dem Gesetzgeber mit dieser Regelung verfolgten Zwecks und der rechtlichen Bedeutung der Einbeziehung der "Tiere" in Art. 20a GG auszulegen. Dabei liegt es nicht in der Kompetenz der Rechtsprechung, sondern des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG grundlegend zu verändern.

3. Eine "Religionsgemeinschaft" im Sinne des Art. 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist eine religiöse Gruppe, die belegbar durch gemeinsame, als verbindlich angesehene Glaubensüberzeugungen verbunden ist. Dies ist für die Gruppe der Muslime innerhalb des Islam, die das Verbot des Verzehrs von Fleisch nicht geschächteter Tiere als für sie verbindliche Vorschrift beurteilen, grundsätzlich zu bejahen. Dem steht nicht entgegen, dass es innerhalb des Islam auch Glaubensrichtungen gibt, die diese Überzeugung nicht teilen.

4. Das Vorliegen "zwingender Vorschriften" im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG setzt den Nachweis voraus, dass die Religionsgemeinschaft das Verbot des Genusses von Fleisch nicht geschächteter Tiere aus einer religiösen Vorschrift herleitet, dieses Verbot für sich als verbindlich beurteilt und tatsächlich praktiziert.

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