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Jagdbezirk

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 KN 11/07 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:BauGB, NDSchG, ROG, VwGO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Denkmalschutz, Grundstücksnachbar, Kulturdenkmal, Plannachbar, Regionales Raumordnungsprogramm, Umgebungsschutz
Stichwort:Jagdbezirk
Leitsatz:1. Im Rahmen einer Normenkontrolle gegen die Darstellung von Vorrangflächen für Windenergienutzung in einem Regionalen Raumordnungsprogramm sind bei der Prüfung der Möglichkeit einer Verletzung des Abwägungsgebotes zu Lasten des Eigentümers eines außerhalb des Plangebietes gelegenen Grundstücks die Unterschiede hinsichtlich der materiellen und verfahrensmäßigen Anforderungen von Raumordnungsplanung und Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die Ermittlung der berührten privaten Belange kann regelmäßig pauschaler und die Abwägung bei der Festlegung raumordnerischer Ziele regelmäßig grobmaschiger ausfallen als bei der Bauleitplanung.

2. Der Eigentümer eines außerhalb des Plangebietes gelegenen Kulturdenkmals kann die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag im Regelfall nicht damit begründen, dass die Darstellung von Vorrangflächen für Windenergie in einem Regionalen Raumordnungsprogramm Belangen des Denkmalschutzes widersprechen. Die Unterschutzstellung als Kulturdenkmal vermittelt dem Denkmaleigentümer keinen abwägungserheblichen privaten Belang.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 KN 11/07



BGH – Beschluss, III ZB 67/08 vom 26.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Jagdbezirk
Volltext: BGH - Beschluss, III ZB 67/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LB 63/07 vom 23.02.2009

Rechtsgebiete:BJagdG, GG, RJagdG, VwVfG
Schlagworte:Abrundung, Abrundungsverfügung, Änderung der Eigentumsverhältnisse, Eigenjagdbezirk, Erledigung, Flächenerwerb, Gegenstandslosigkeit, Jagdbezirk, Wirksamkeit der Abrundungsverfügung
Stichwort:Jagdbezirk
Leitsatz:1. Abrundungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, haben mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes ihre Geltung nicht verloren.

2. Änderungen der Eigentumsverhältnisse lassen die Wirksamkeit einer unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassenen Abrundungsverfügung grundsätzlich unberührt.

3. Der Erwerb des Eigentums an weiteren Flächen durch den Eigenjagdbesitzer hat nicht zur Folge, dass sich die Abrundungsverfügung auf andere Weise im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVwG erledigt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LB 63/07

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 452/06 vom 27.10.2008

Rechtsgebiete:VwGO, BJagdG, ThürJagdG
Schlagworte:Rechtsmittel, (ordnungsgemäße) Einlegung, Jagdgenossenschaft, Jagdvorsteher, Vertretung, Beschränkung, Heilung, Jagdgenossenversammlung, Auffangzuständigkeit, Jagdvorstand, Zulassungsentscheidung, Bindungswirkung, Zulässigkeit, (gemeinschaftlicher) Jagdbezirk, Teilung
Stichwort:Jagdbezirk
Leitsatz:Zur Vertretungsbefugnis des im Namen der Jagdgenossenschaft handelnden Jagdvorstehers im gerichtlichen Verfahren.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 452/06


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