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Jagdausübungsrecht

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LB 9/07 vom 15.02.2008

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Eigenjagdbezirk, Jagdausübung, Jagdausübungsrecht, Jagdsteuer, Kommunalwald, Waldschutz
Stichwort:Jagdausübungsrecht
Leitsatz:Eine kommunale Gebietskörperschaft unterliegt im Einzelfall nicht der Jagdsteuerpflicht für mehrere - ausschließlich aus Wald bestehende - nicht verpachtete Eigenjagdbezirke, wenn sie diese nachvollziehbar allein deshalb nicht verpachtet, weil der Schutz des Kommunalwalds gegen Waldschäden verursachendes Wild durch einen eigenen Einfluss auf die Regulierung des Wildbestands in den Eigenjagdbezirken besser und kostengünstiger gewährleistet werden kann als durch eine Verpachtung der Eigenjagdbezirke.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LB 9/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10216/04.OVG vom 13.07.2004

Rechtsgebiete:BJagdG, GG, LJG, VwGO
Schlagworte:Jagd, Jagdrecht, Jagdausübungsrecht, Jagdgenossenschaft, Jagdbezirk, Eigenjagdbezirk, gemeinschaftlicher Jagdbezirk, Jagdgenosse, Eigentum, Grundeigentum, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, EGMR, Vereinigungsfreiheit, Zwangskörperschaft, Eigentumsgrundrecht, Grundrecht, Völkervertragsrecht, Regel des Völkerrechts, konkrete Normenkontrolle, Gewissen, Gewissensfreiheit, Verhältnismäßigkeit, Verfassung, Verfassungsrecht, Tierschutz, ethischer Tierschutz, Handlungsfreiheit, allgemeine Handlungsfreiheit, Diskriminierung, Ungleichbehandlung, Gleichheitssatz, Grundrechtsverstärkung
Stichwort:Jagdausübungsrecht
Leitsatz:Die mit dem Verlust des Jagdausübungsrechts verbundene Zwangsmitgliedschaft kleinerer Grundeigentümer in der Jagdgenossenschaft begegnet auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verankerung des ethischen Tierschutzes in Art. 20a GG und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Konventionswidrigkeit der Zwangsmitgliedschaft in französischen kommunalen Jagdverbänden (s. Urteil vom 29. April 1999, NJW 1999, 3695) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10216/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11041/02 vom 11.12.2002

Rechtsgebiete:BJG, LJG, BGB, EGBGB, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Jagdrecht, Jagdbezirk, Vertrag, Abrundungsvertrag, Abrundung, Jagdbezirksinhaber, Jagdbehörde, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Drittrechtsverhältnis, Jagdpächter, Jagdgrenze, Unmöglichkeit, objektive Unmöglichkeit, anfängliche Unmöglichkeit, Jagdausübungsrecht, öffentlichrechtlicher Vertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, zivilrechtlicher Vertrag
Stichwort:Jagdausübungsrecht
Leitsatz:Für die Abrundung von Jagdbezirken ist nach rheinland-pfälzischem Landesrecht ausschließlich die Jagdbehörde zuständig.

Abrundungsverträge, die ohne Beteiligung der Jagdbehörde zwischen benachbarten Jagdbezirksinhabern abgeschlossen worden sind, sind nichtig (§ 306 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung).

Der Jagdpächter hat ein berechtigtes Interesse an einer Feststellung betreffend die Wirksamkeit des Abrundungsvertrages, wenn der Vertragspartner seines Verpächters mit der Behauptung der Nichtigkeit des Abrundungsvertrages das Jagdausübungsrecht auf Teilen seines Jagdreviers in Anspruch nimmt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11041/02


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