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Jagdaufseher

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, V ZR 117/08 vom 05.06.2009

Rechtsgebiete:BGB, SachenRBerG, ZGB/DDR
Stichwort:Jagdaufseher
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 117/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 248/08 vom 01.12.2008

Rechtsgebiete:GG, SchfG
Schlagworte:Bestellung, Bezirksschornsteinfegermeister, Verfassungstreue, Widerruf, Zuverlässigkeit
Stichwort:Jagdaufseher
Leitsatz:1. Verhalten aus dem privaten Bereich des Bezirksschornsteinfegermeisters kann dessen Unzuverlässigkeit im Sinne von § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG begründen. Dies ist aber in der Regel auf Ausnahmefälle beschränkt, etwa wenn eine Kausalität zur mangelhaften Arbeit als Schornsteinfeger auf der Hand liegt.

2. Fehlende Verfassungstreue rechtfertigt nicht den Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen Unzuverlässigkeit.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 248/08

OLG-CELLE – Urteil, 7 U 115/00 vom 28.03.2001

Rechtsgebiete:BJagdG
Stichwort:Jagdaufseher
Leitsatz:§ 13a BJagdG gibt nicht das Recht, ein Jagdpachtverhältnis nur gegenüber einzelnen Mitpächtern ordentlich zu kündigen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 115/00

HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 N 2435/00 vom 21.12.2000

Rechtsgebiete:EWGRL 92/43, BauGB, BNatSchG, VwGO, HWG
Schlagworte:Befreiung, Artenschutz, Bebauungsplan, Bestandsaufnahme, Eingriff, Erforderlichkeit, Golfplatz
Stichwort:Jagdaufseher
Leitsatz:1. Zur Frage der Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für einen Golfplatz, in dessen näherer Umgebung bereits mehrere Golfplätze vorhanden sind.

2. Sind durch einen Bauleitplan Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, bedarf es einer Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft für den Bereich, der von den Festsetzungen des Plans betroffen ist. Die Bestandsaufnahme ist erforderlich, damit die Behörde Erkenntnisse erlangt, um den konkreten Eingriff bewerten zu können. Die vollständige Erfassung der von dem Plan betroffenen Tier- und Pflanzenwelt ist häufig nicht erforderlich.

3. Hat die Ausweisung einer Fläche für einen Golfplatz den Verlust von Getreideäckern als Habitat des Feldhamsters zur Folge, kann die für die Rechtmäßigkeit des Plans erforderliche artenschutzrechtliche Befreiungslage gegeben sein, wenn im Bereich des Plangebiets Flächen mit ganzjährigem Nahrungsangebot für den Feldhamster vorgesehen sind.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 N 2435/00


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