JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > J > Jagd Recht
| Rechtsgebiete: | GG, BRRG, LBG NRW |
| Schlagworte: | Abwägung, Ämterpatronage, Amtsperiode, Anrechnung, Anreizfunktion, Anspruch auf Ernennung, Auswahlentscheidung, Beachtung, Beamtenrecht, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Zeit, Beamter, Beförderungsamt, Berücksichtigung, Bestenauslese, dienstliche Beurteilung, Ernennung, Flexibilität, Fortentwicklung des Beamtenrechts, Führungsamt auf Zeit, Führungsamt, Führungsposition, Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Fürsorgepflicht, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Kernbestand von Strukturprinzipien, Korrektur von Fehlentscheidungen, Laufbahnprinzip, Lebenszeitprinzip, Leistungsfähigkeit, Leistungsgrundsatz, leitende Funktion auf Probe, leitende Funktion auf Zeit, Mobilität, Nichtigkeit, Personalführung, Pflicht zur Hingabe, politischer Beamter, Rahmenrecht, Remonstrationspflicht, statusrechtliches Amt, Unabhängigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Zugang zu öffentlichen Ämtern |
| Stichwort: | Jagd Recht |
| Leitsatz: | Es ist mit dem als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Lebenszeitprinzip nicht vereinbar, einem bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten ein Führungsamt für die Dauer von zehn Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit zu übertragen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 C 26.06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BRRG, LBG NRW |
| Schlagworte: | Abwägung, Ämterpatronage, Amtsperiode, Anrechnung, Anreizfunktion, Anspruch auf Ernennung, Auswahlentscheidung, Beachtung, Beamtenrecht, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Zeit, Beamter, Beförderungsamt, Berücksichtigung, Bestenauslese, dienstliche Beurteilung, Ernennung, Flexibilität, Fortentwicklung des Beamtenrechts, Führungsamt auf Zeit, Führungsamt, Führungsposition, Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Fürsorgepflicht, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Kernbestand von Strukturprinzipien, Korrektur von Fehlentscheidungen, Laufbahnprinzip, Lebenszeitprinzip, Leistungsfähigkeit, Leistungsgrundsatz, leitende Funktion auf Probe, leitende Funktion auf Zeit, Mobilität, Nichtigkeit, Personalführung, Pflicht zur Hingabe, politischer Beamter, Rahmenrecht, Remonstrationspflicht, statusrechtliches Amt, Unabhängigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Zugang zu öffentlichen Ämtern |
| Stichwort: | Jagd Recht |
| Leitsatz: | Es ist mit dem als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Lebenszeitprinzip nicht vereinbar, einem bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten ein Führungsamt für die Dauer von zehn Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit zu übertragen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 C 21.06 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, BNatSchG |
| Schlagworte: | Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Kopplungsverbot in öffentlich-rechtlichem Vertrag, sachlicher Zusammenhang in öffentlich-rechtlichem Vertrag, Vertragsnaturschutz, Bewirtschaftungsvereinbarung |
| Stichwort: | Jagd Recht |
| Leitsatz: | Liegen fachliche Gründe des Naturschutzes vor, besteht bei Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des "Vertragsnaturschutzes" ein sachlicher Zusammenhang im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG auch dann, wenn Vereinbarungen über in anderen Gesetzen geregelte Materien (hier: Ausübung der Jagd) getroffen werden. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 12.07 | |
| Rechtsgebiete: | WaffG 2002, WaffG 1976, SprengG |
| Schlagworte: | Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung |
| Stichwort: | Jagd Recht |
| Leitsatz: | Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte ist auch dann nach den verschärften Maßstäben des Waffengesetzes 2002 geboten, wenn die Waffenbesitzkarte unter der Geltung des Waffengesetzes 1976 erteilt worden ist und danach, aber vor Inkrafttreten des Waffengesetzes 2002 eine die Unzuverlässigkeit nach dem neuen Recht begründende Tatsache eingetreten ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 24.06 | |
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