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Jagd Recht

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 21.08 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:WaffG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Als Zielscheinwerfer verwendbare Lampen als verbotene Waffen, Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch das Bundeskriminalamt im Wege des Feststellungsbescheids
Stichwort:Jagd Recht
Leitsatz:Das Bundeskriminalamt ist nicht zur Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch Feststellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 5 WaffG befugt, wenn sich die Eigenschaft des Gegenstandes als Schusswaffenzubehör nicht aus seiner Konstruktion oder Bauart, sondern erst aus seiner Verwendung ergibt (hier: als Zielscheinwerfer verwendbare Lampen).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 21.08



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 11 U 111/07 vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Stichwort:Jagd Recht
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 11 U 111/07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 61.08 vom 01.04.2009

Rechtsgebiete:LuftVG, FluLärmG, BNatSchG, HeNatG HE, VwGO, RL 92/43
Schlagworte:Anforderungen an die Feststellung eines Luftverkehrsbedarfs in Abhängigkeit von den tatrichterlich zu würdigenden Umständen des Einzelfalls, Zu beachtendene Werte i.R.d. Abwägung zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädigenden Umwelteinwirkungen durch Fluglärm, Bestimmung der sog. fachplanungsrechtlichen Zumutbarkeitsgrenze, Vorliegen außergewöhnlicher Umstände i.S.d. Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Juni 2007 (Rs. C-342/05 - Slg. 2007, I-4713)
Stichwort:Jagd Recht
Leitsatz:1. Ob es zur Feststellung eines Luftverkehrsbedarfs ausreicht, das Passagieraufkommen zu prognostizieren, oder ob eine konkrete Nachfrage der Luftverkehrsgesellschaften hinzutreten muss, hängt von den tatrichterlich zu würdigenden Umständen des Einzelfalls ab.

2. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 LuftVG sind im Rahmen der Abwägung zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Fluglärm die jeweils anwendbaren Werte des § 2 Abs. 2 FLärmSchG zu beachten; diese Werte bestimmen die sogenannte fachplanungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze.

3. Außergewöhnliche Umstände im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juni 2007 (Rs. C-342/05 - Slg. 2007, I-4713), die eine Ausnahme nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL auch dann rechtfertigen können, wenn sich die Population der betroffenen Art nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, liegen nicht nur bei der unmittelbaren Gefährdung höchster Güter, wie z.B. des menschlichen Lebens oder der menschlichen Gesundheit, vor.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 61.08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LB 63/07 vom 23.02.2009

Rechtsgebiete:BJagdG, GG, RJagdG, VwVfG
Schlagworte:Abrundung, Abrundungsverfügung, Änderung der Eigentumsverhältnisse, Eigenjagdbezirk, Erledigung, Flächenerwerb, Gegenstandslosigkeit, Jagdbezirk, Wirksamkeit der Abrundungsverfügung
Stichwort:Jagd Recht
Leitsatz:1. Abrundungsverfügungen, die unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassen worden sind, haben mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes ihre Geltung nicht verloren.

2. Änderungen der Eigentumsverhältnisse lassen die Wirksamkeit einer unter der Geltung des Reichsjagdgesetzes erlassenen Abrundungsverfügung grundsätzlich unberührt.

3. Der Erwerb des Eigentums an weiteren Flächen durch den Eigenjagdbesitzer hat nicht zur Folge, dass sich die Abrundungsverfügung auf andere Weise im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVwG erledigt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LB 63/07


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