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Jährlichkeitsprinzip

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 363/08 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:GG, ThürLHO
Schlagworte:politische Stiftung, Bundesstiftung, Landesstiftung, parteinah, Zuwendungen, Finanzierung, Landesmittel, Landeshaushalt, Gleichheitssatz, Willkür, Willkürverbot, Vergleichsgruppe, Verteilungsprogramm, Verteilungsschlüssel, Wahlergebnis, Bundesmaßstab, Landesmaßstab, Jährlichkeitsprinzip, Partei, Haushalt, Haushaltsplan
Stichwort:Jährlichkeitsprinzip
Leitsatz:1. Bei der Vergabe von öffentlichen Zuwendungen handelt der Zuwendungsgeber in der Regel nicht willkürlich im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er nach einem erkennbar "gleichheitsgerechten Verteilungsprogramm" vorgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220). Dazu hat er erstens in (grund)rechtskonformer Weise den aus seiner Sicht förderungswürdigen Lebenssachverhalt festzulegen (Festlegung des Förderzwecks), zweitens den insoweit begünstigten Personenkreis durch eine sachgerechte Vergleichsgruppenbildung abzugrenzen, drittens einen auf den Kreis der Begünstigten bezogenen nachvollziehbaren und sachgerechten Verteilungsschlüssel festzulegen und schließlich viertens das sich so ergebende Verteilungsprogramm auf alle Zuwendungsbewerber gleichmäßig anzuwenden.

2. Aus der Forderung, bei der Vergabe von Globalzuwendungen an politische ("parteinahe") Stiftungen alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland abzubilden (BVerfG, Urt. v. 14.07.1986 - 2 BvE 5/83 - BVerfGE 73, 1), folgt nicht zwingend die Verpflichtung, bei einer Landesförderung die regionale Stärke einer politischen Partei als Maßstab für den Verteilungsschlüssel zu wählen ("Landesmaßstab"). Vielmehr kann auch eine Orientierung der Höhe der Förderung an der bundesweiten Bedeutung der den Stiftungen nahe stehenden Parteien ("Bundesmaßstab") willkürfrei sein.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 363/08



BSG – Urteil, B 1 KR 7/07 R vom 19.09.2007

Rechtsgebiete:SGB V, EStG
Schlagworte:Krankenversicherung - Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Berücksichtigung - Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen einschließlich steuerlich berücksichtigungsfähiger Absetzung für Abnutzung - Jährlichkeitsprinzip
Stichwort:Jährlichkeitsprinzip
Leitsatz:Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen sind die zur Erzielung von Einnahmen erforderlichen Aufwendungen einschließlich steuerlich berücksichtigungsfähiger Absetzung für Abnutzung nach dem Jährlichkeitsprinzip zu berücksichtigen.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 7/07 R

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 7.04 vom 16.03.2005

Rechtsgebiete:AbwAG, WHG
Schlagworte:Abwasserabgabe, Abgabeermäßigung, Veranlagungsjahr, Teilzeitraum, Jährlichkeitsprinzip, Heraberklärung, Anreizfunktion, Lenkungswirkung, Sonderabgabe, Bescheidanpassung
Stichwort:Jährlichkeitsprinzip
Leitsatz:§ 9 Abs. 6 AbwAG lässt eine Abgabeermäßigung auch für Teilzeiträume des Veranlagungsjahrs zu.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 7.04

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 49.04 vom 26.01.2005

Rechtsgebiete:AbwAG
Schlagworte:Abwasserabgabe, Abgabesatzermäßigung, Bescheidanpassung, Anschluss, zeitliche Lücke, Jährlichkeitsprinzip, Erklärungszeitraum, Erklärung
Stichwort:Jährlichkeitsprinzip
Leitsatz:Die Erfüllung des Tatbestandes des § 9 Abs. 6 AbwAG setzt grundsätzlich voraus, dass zwischen dem Ablauf der nach § 4 Abs. 5 AbwAG erklärten Frist und der Anpassung des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheides nach § 4 Abs. 1 AbwAG keine zeitliche Lücke besteht.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 49.04


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