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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10656/05.OVG vom 09.08.2005

Rechtsgebiete:KAG, BauGB
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Sanierungsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Straßenbaumaßnahme, wiederkehrender Beitrag, erstmalige Herstellung, Aufwand, Ausbauaufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragsfähigkeit, Abrechnungseinheit, funktionaler Zusammenhang, Rückwirkung, In-Kraft-Treten, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Sanierung, jährliche Ausbauaufwendungen, Investitionen, Aufwendungen, Finanzierung der Sanierung, Bodenwerterhöhung, Heranziehung, Verschonung, Abschnitt
Stichwort:jährliche Ausbauaufwendungen
Leitsatz:Die Entscheidung der Gemeinde, statt einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen künftig wiederkehrende Beiträge zu erheben, ist bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten auch rückwirkend möglich.

Ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet kann nicht Teil einer Abrechnungseinheit zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge sein.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10656/05.OVG




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