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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 15.05 vom 02.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VIII F. 1993, BSHG, SGB X
Schlagworte:A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger der Sozialhilfe für -, E: Eingliederungshilfe, Erstattungsanspruch des Trägers der Jugendhilfe gegen den Träger der -, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen Sozialhilfeträger, J: Jugendhilfe, Verhältnis zur Sozialhilfe, Erstattung von Annexleistungen der Jugendhilfe durch Träger der Sozialhilfe, L: Lebensunterhalt, Erstattungsanspruch des Trägers der Jugendhilfe gegen den Träger der Sozialhilfe wegen Leistungen für den -, S: Sozialhilfe, Verhältnis zur Jugendhilfe, V: Vollzeitpflege, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Sozialhilfeträger bei -
Stichwort:J: Jugendhilfe
Leitsatz:Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann wegen seiner Aufwendungen für den Lebensunterhalt eines in einer Pflegefamilie untergebrachten, körperlich oder geistig behinderten Kindes, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen keine Erstattung von dem für Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Sozialhilfe verlangen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 15.05




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