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Entscheidungen der Gerichte

LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 821/08 vom 15.05.2009

- Definition der bühnenrechtlichen Begriffe "Rolle", "Partie"

- Zum Begriff des "musikalischen Bühnenwerks"

OLG-CELLE – Urteil, 12 UF 156/08 vom 13.03.2009

Die sogenannte "Drittelmethode" ist ab Verkündung des BGH-Urteils vom 30. Juli 2008 (FamRZ 08, 1911) anzuwenden.

BFH – Urteil, VII R 18/08 vom 30.09.2008

Werden Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zusammen veranlagter Eheleute ohne die ausdrückliche Bestimmung geleistet, dass mit der Zahlung nur die Schuld des Leistenden beglichen werden soll, muss das FA eine Überzahlung beiden Eheleuten zu gleichen Teilen erstatten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung); das gilt auch, wenn über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet war.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 12 U 214/06 vom 13.12.2007

1. Der Versicherungsmakler ist als Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers verpflichtet, diesen in Versicherungsfragen umfassend und zutreffend zu beraten. Gegen diese Verpflichtung verstößt ein Versicherungsmakler, der dem wechselwilligen Mitglied einer privaten Krankenversicherung entgegen gefestigter Rechtsprechung erklärt, er könne die für ihn gebildeten Alterungsrückstellungen im Falle eines Wechsels ganz oder teilweise "mitnehmen".

2. Die Beratungspflicht des Versicherungsmaklers erstreckt sich bei einem beabsichtigten Wechsel der privaten Krankenversicherung auch auf die gesundheitlichen Voraussetzungen des Versicherungsnehmers für einen erfolgreichen Wechsel. Dies kann im Einzelfall eine Pflicht zum Abraten begründen.

3. Ein Verdienstausfall des Versicherungsnehmers, den dieser in Kauf nimmt, um sich nach einem misslungenen Wechsel der privaten Krankenversicherung zumindest gesetzlich versichern zu können, beruht adäquat ursächlich auf der fehlerhaften Beratung durch den Versicherungsmakler.

4. Verdecktes Mithören eines Telefonats über Gesundheitsfragen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler durch einen Dritten führt regelmäßig zur Unverwertbarkeit der Zeugenaussage dieses Dritten über den Inhalt des Telefonats.

OLG-HAMM – Urteil, 13 UF 134/07 vom 23.11.2007

Die für den Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen geltende Grenze für die Anerkennung einer zusätzlichen Altersvorsorge (5 % des Bruttoeinkommens) gilt nicht in gleicher Weise für seinen Ehegatten.

Zur Berechnung des Anspruchs auf Elternunterhalt (abweichend von OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1684 ff.).

OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 2 UF 58/06 vom 27.10.2006

1. Ist die Unterhaltspflicht auf den Erben übergegangen, so ist im Fall einer wesentlichen Änderung der für die Unterhaltsbemessung maßgebenden Umstände für beide Parteien die Abänderungsklage eröffnet. Sie kann von einem Miterben allein erhoben werden.

2. Da der Unterhaltsanspruch in dem Umfang auf die Erben übergeht, wie er beim Tod des Unterhaltsschuldners diesem gegenüber bestanden hat, ist zu dessen Gunsten der Erwerbstätigenbonus in Abzug zu bringen.

3. Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung kann erstmals noch in der Berufungsinstanz geltend gemacht werden.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 16 WF 5/06 vom 22.03.2006

Zur Berechnung des Aufstockungsunterhalts gegen kinderbetreuenden Ehemann.

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 305/05 vom 05.09.2005

Es erscheint zweifelhaft, ob eine Jeweiligkeitsklausel auch nach regulärem Renteneintritt die Veränderung der Versorgungszusage deckt. Besondere Zweifel ergeben sich, wenn von einer Dienst/Betriebsvereinbarung zum Tarifvertrag gewechselt wird. Die Regelungen des Altersvermögenseinkünftegesetzes, die zu einem langsameren Ansteigen der Sozialversicherungsrente führen, sind jedenfalls nicht geeignet die Absenkung der Nettovergleichsvergütung in einem Gesamtversorgungssystem zu rechtfertigen. Allenfalls ist die Sozialversicherungsrente so weiter zu berechnen, wie sie sich ohne die Änderung des § 68 SGB VI errechnet hätte.

LAG-KOELN – Urteil, 2 (7) Sa 590/05 vom 05.09.2005

Es erscheint zweifelhaft, ob eine Jeweiligkeitsklausel auch nach regulärem Renteneintritt die Veränderung der Versorgungszusage deckt. Besondere Zweifel ergeben sich, wenn von einer Dienst/Betriebsvereinbarung zum Tarifvertrag gewechselt wird. Die Regelungen des Altersvermögenseinkünftegesetzes, die zu einem langsameren Ansteigen der Sozialversicherungsrente führen, sind jedenfalls nicht geeignet die Absenkung der Nettovergleichsvergütung in einem Gesamtversorgungssystem zu rechtfertigen. Allenfalls ist die Sozialversicherungsrente so weiter zu berechnen, wie sie sich ohne die Änderung des § 68 SGB VI errechnet hätte.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 24.04 vom 25.11.2004

Zur Auslegung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 31.03 vom 18.11.2004

Das Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG auch dann, wenn der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt eines Elternteils in Deutschland seit acht Jahren nur deshalb kurzfristig unterbrochen war, weil er den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (hier: Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis) um wenige Tage verspätet gestellt hat.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 2709/02 vom 05.11.2003

1. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes gemäß § 4 Abs. 3 StAG setzt einen im Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren ununterbrochen rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils im Bundesgebiet voraus.

2. § 89 Abs. 3 und § 97 AuslG sind bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegen, nicht entsprechend anwendbar.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 887/03 vom 07.10.2003

1. Der mitsorgeberechtigte Elternteil kann allein wirksam die Einbürgerung seines Kindes beantragen, wenn er hierzu von dem anderen Elternteil ermächtigt ist. Die Wirksamkeit des Antrags setzt nicht voraus, dass die Ermächtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder bis zum Ablauf einer Antragsfrist belegt wird. Ein entsprechender Nachweis kann auch nachträglich erbracht werden.

2. Ein assoziationsrechtlich begründetes Aufenthaltsrecht des maßgeblichen Elternteils eines minderjährigen Kindes aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ist bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG zu beachten. Die verspätete Beantragung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist demgemäß für das Merkmal des achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalts im Inland nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AuslG unerheblich, wenn dem maßgeblichen Elternteil trotz dieser Verspätung ein solches Aufenthaltsrecht zustand.

3. Für den Einbürgerungsanspruch nach § 40b StAG reicht es aus, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG zum Zeitpunkt der nach § 40b Satz 2 StAG fristgerecht erfolgten Antragstellung vorgelegen haben; sie müssen nicht mehr zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung gegeben sein (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Senats vom 18.3.2002 - 13 S 442/02 -).

BFH – Urteil, IV R 53/01 vom 28.08.2003

Ein Tonstudio ist kein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, selbst wenn es mit den Wohnräumen des Steuerpflichtigen räumlich verbunden ist.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 12 UE 1893/02 vom 02.12.2002

Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in § 16 Abs. 1 AuslG ist mit Rücksicht auf den Zweck der Wiederkehrerlaubnis und auf die besonderen Bedingungen des Aufenthalts für Minderjährige vor und nach Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes zu Beginn des Jahres 1991 dahin auszulegen, dass der wiederkehrwillige junge Ausländer vor seiner Ausreise über ein Aufenthaltsrecht verfügt haben muss, das seiner Art nach zukunftsoffen angelegt war und nach den persönlichen Umständen und den Verhältnissen der Eltern eine geeignete Grundlage für den Minderjährigen bot, seinen Willen, nicht nur vorübergehend in Deutschland zu bleiben, auch verwirklichen zu können.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 20.96 vom 29.09.1998

Leitsatz:

Erwirbt ein deutscher Staatsangehöriger infolge einer ausdrücklichen Willenserklärung die italienische Staatsangehörigkeit, so verliert er dadurch nicht nach Art. 1 Abs. 1 des Mehrstaaterübereinkommens vom 6. Mai 1963 die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland beibehält.

Urteil des 1. Senats vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 20.96 -

I. VG Hannover vom 14.03.1994 - Az.: VG 10 A 4882/93 -
II. OVG Lüneburg vom 16.08.1995 - Az.: OVG 13 L 3429/94 -

OLG-KOELN – Urteil, 4 UF 253/07 vom 15.07.2008

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 07.276 vom 25.07.2007

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 9 UF 213/06 vom 24.05.2007

OLG-KOELN – Urteil, 20 U 128/05 vom 18.05.2007

BFH – Beschluss, X B 192/03 vom 19.12.2006

EUGH – Urteil, C-200/02 vom 19.10.2004


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