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italienische Staatsangehörigkeit

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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 20.96 vom 29.09.1998

Rechtsgebiete:Übereinkommen z. Verringerung d. Mehrstaatigkeit, Wehrpflicht v. Mehrstaatern
Schlagworte:Befreiung, dauernder Aufenthalt, doppelte Staatsangehörigkeit, Gegenseitigkeit, italienische Staatsangehörigkeit, mehrfache Staatsangehörigkeit, Mehrstaatigkeit, Verlust der Staatsangehörigkeit, völkerrechtliche Verpflichtung, völkerrechtliche Verträge, Vorbehalt.
Stichwort:italienische Staatsangehörigkeit
Leitsatz:Leitsatz:

Erwirbt ein deutscher Staatsangehöriger infolge einer ausdrücklichen Willenserklärung die italienische Staatsangehörigkeit, so verliert er dadurch nicht nach Art. 1 Abs. 1 des Mehrstaaterübereinkommens vom 6. Mai 1963 die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland beibehält.

Urteil des 1. Senats vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 20.96 -

I. VG Hannover vom 14.03.1994 - Az.: VG 10 A 4882/93 -
II. OVG Lüneburg vom 16.08.1995 - Az.: OVG 13 L 3429/94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 20.96




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