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Ist ein Arbeitnehmer mehr als 6 Monate arbeitsunfähig erkrankt

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LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 2174/07 vom 10.04.2008

Rechtsgebiete:MTV für die Betriebe und Betriebsabteilungen
Schlagworte:Ist ein Arbeitnehmer mehr als 6 Monate arbeitsunfähig erkrankt, so ist erst mit Beginn des 7. Monats und nicht rückwirkend mit dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ruhendes Arbeitsverhältnis im Sinne des § 11 Ziff. 8 e des Manteltarifvertrags für die Betriebe und Betriebsabteilungen der Brot- und Backwarenindustrie, die Betriebe der Großbäckereien und des Brot- und Backwarenvertriebs vom 22.03.1989 in der Fassung vom 18.11.1996 mit der Möglichkeit der Kürzung der tariflichen Jahressonderzuwendung gegeben
Stichwort:Ist ein Arbeitnehmer mehr als 6 Monate arbeitsunfähig erkrankt
Leitsatz:Führende Parallelsache zu: 15 Sa 2175/07
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 2174/07




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