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Ist-Ausweisung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 A 1622/08.Z vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK, GG
Schlagworte:Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Ermessen, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Schutzwürdigkeit
Stichwort:Ist-Ausweisung
Leitsatz:1. Nicht jede Berührung der durch Art. 6 GG bzw. Art 8 EMRK geschützten Belange eines Ausländers gebietet im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23.10.2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367) in Fällen einer zur Regelausweisung herabgestuften Ist-Ausweisung zwingend die Ausübung behördlichen Ermessens. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine Forderung nach behördlicher Ermessensausübung über die Fälle der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer (sog. faktische Inländer) hinaus - wenig trennscharf - auch auf "andere Fälle" erstreckt, in denen sich "der schematische Blick der Verwaltung auf die Ist- und Regelausweisung als wenig hilfreich" erweise, "um das gesamte Spektrum betroffener Belange in den Blick nehmen zu können", doch kann es bei einer - der Systematik des Aufenthaltsgesetzes entsprechenden - Regelausweisung verbleiben, wenn die genannten Belange des Ausländers unter wertender Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles keinen - der Situation sog. faktischer Inländer vergleichbaren - besonders hohen Grad an Schutzwürdigkeit erreichen.

2. Ausweisungsfall eines nicht der Gruppe der sog. faktischen Inländer zugehörenden, aber mit einer Deutschen verheirateten Ausländers mit zwei aus dieser Ehe hervorgegangenen Kindern, dessen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein seine Klage abweisendes Urteil erfolglos bleibt, weil sich die zur Regelausweisung herabgestufte Ist-Ausweisung wegen der aus besonderen Umständen des konkreten Falles hergeleiteten fehlenden Schutzwürdigkeit des schwer straffällig gewordenen Klägers als rechtmäßig erweist, obgleich die Ausländerbehörde eine Ermessensentscheidung nicht getroffen hatte.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 A 1622/08.Z



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 45.06 vom 15.11.2007

Rechtsgebiete:GG, AufenthG, AuslG, VwGO, EMRK Richtlinie 2004/38/EG, Richtlinie 2003/109/EG
Schlagworte:Ausweisung, maßgeblicher Zeitpunkt, Sach- und Rechtslage, Verhältnismäßigkeit, Ist-Ausweisung, Ermessensausweisung, verfahrensbegleitende Kontrollpflicht, nachträgliche Änderungen, Ergänzen von Ermessenserwägungen, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, besonderer Ausweisungsschutz.
Stichwort:Ist-Ausweisung
Leitsatz:1. Seit dem Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28. August 2007 ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei allen Ausländern einheitlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich.

2. Ist nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes im Anfechtungsprozess über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers zu entscheiden, der im Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis war und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhielt, kommt ihm besonderer Ausweisungsschutz in entsprechender Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zugute.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 45.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 2.04 vom 15.03.2005

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, VwGO, Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats, EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 -, EMRK
Schlagworte:Ausweisung, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, türkische Arbeitnehmer, assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, besonders schwere Straftat, Ist-Ausweisung, Regel-Ausweisung, Ermessensausweisung, maßgeblicher Zeitpunkt, Ergänzung der Ermessensentscheidung, gerichtliche Hinweispflicht, Verhältnismäßigkeit, Gefährdung der öffentlichen Ordnung
Stichwort:Ist-Ausweisung
Leitsatz:Zu den Anforderungen an die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach Art. 14 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen)
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 2.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 25.03 vom 31.08.2004

Rechtsgebiete:AuslG, EMRK
Schlagworte:Ausweisung eines Asylberechtigten, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Drogendelikt, Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, Rauschgiftdelikt, Gesamtfreiheitsstrafe, Tatmehrheit, Bewährung, Generalprävention, Spezialprävention, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Schutz des Familienlebens, Befristung der Ausweisung, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Ist-Ausweisung
Leitsatz:Der Tatbestand der Ist-Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist auch dann erfüllt, wenn der Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 25.03


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